
Foto: Till Frers / Pixabay
Ludwigshafen – Am Montag, 30. Dezember 2024, führten Polizeikräfte des Sachgebiets Jugendkriminalität, Mitarbeitende der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd sowie der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Ludwigshafen in Kooperation mit Schülern der Höheren Berufsfachschule für Polizei und Verwaltung Testkäufe von Feuerwerkskörpern durch.
Ziel war es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk, Alkohol und Tabakwaren zu überprüfen.
Die jugendlichen Testkäufer suchten in acht Geschäften nach Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, alkoholischen Getränken und Tabakwaren. In fünf Fällen wurden gesetzliche Vorschriften missachtet:
- Vier Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz: Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie Kanonenschläge, Batterien oder Raketen, wurden an Minderjährige verkauft.
- Zwei Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz: Ein Geschäft gab hochprozentigen Alkohol an einen 17-jährigen Testkäufer ab, ein weiteres verkaufte Tabakwaren an einen Minderjährigen.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen laut Gesetz ausschließlich an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Der Verkauf ist auf den Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember beschränkt, und das Abbrennen ist lediglich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Diese Vorschriften dienen der Sicherheit im Umgang mit Silvesterfeuerwerk, das ausschließlich im Freien verwendet werden darf.
Hinweise und Empfehlungen
Für detaillierte Informationen zum Thema Silvesterfeuerwerk bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat entsprechende Hinweise auf seiner Webseite an: Bundesministerium des Innern.
Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz bereit: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz.
Die Behörden betonen die Bedeutung der Einhaltung dieser Regelungen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und Risiken zu minimieren.
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