Montag, 20. Mai 2024

Verkauf an Minderjährige: Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz

27. Februar 2024 | Kategorie: Südwestpfalz und Westpfalz

Symbolbild: Pfalz-Express

Pirmasens. Bei Kontrollen zum Jugendschutz hat das Pirmasenser Ordnungsamt Verstöße festgestellt, etwa beim Verkauf von Zigaretten und Alkohol an Minderjährige.

Die sogenannte Schwerpunktstreife fand am vergangenen Samstag in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt statt. Kontrolliert wurden Tankstellen, Bars, Gaststätten, Kioske, Diskotheken und Einzelhändler.

Die Verkaufsstellen im Stadtgebiet wurden aufgrund vorangegangener Beobachtungen und gezielten Hinweisen ausgewählt. Mitarbeiter des Ordnungsamtes führten dort entsprechende Jugendschutzkontrollen durch.

Als Testkäufer waren heranwachsende Jugendliche eingesetzt. Bei drei Händlern erhielten die beiden Jugendlichen Waren, deren Abgabe nur an Erwachsene erlaubt ist. In den konkreten Fällen sogar, nachdem das Kassensystem auf die Alterskontrolle hingewiesen hatte und der Personalausweis kontrolliert wurde. Die Produkte wurden anschließend allerdings trotzdem verkauft. Das Verkaufspersonal, das gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Auch die verantwortlichen Betreiber erhalten Ordnungswidrigkeitsanzeigen.

In weiteren kontrollierten Verkaufsstellen verhielt sich das Kassenpersonal jedoch auch gesetzeskonform und verweigerte die Abgabe an die Minderjährigen. In diesen Fällen erhielten die Betriebsangehörigen auch umgehend positives Feedback seitens der Behörden.

Mehrmals jährlich überprüft das Ordnungsamt Pirmasens in Form von Testkäufen durch eine minderjährige Person, ob Gewerbebetriebe bei der Abgabe von Alkohol und Tabakerzeugnissen die gesetzlichen Altersbeschränkungen beachten und einhalten.

Ordnungsdezernent Denis Clauer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Jugendschutz ein hohes gesellschaftliches Gut darstelle und bei Mehrfachverstößen Gewerbeuntersagungen drohen können.

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