Dienstag 21.Juli 2026

Landkreise schlagen Alarm: Krankenhaussterben in Rheinland-Pfalz verhindern

6. Juli 2026 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik regional, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz
Medikamentenwagen in einem Krankenhausflur mit einer Krankenschwester

Symbolfoto: Pfalz-Express

RLP – Am 10. Juli 2026 soll der Bundestag das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschließen. Die Landräte in Rheinland-Pfalz warnen im Vorfeld vor massiven Folgen für die Krankenhauslandschaft im Land und schlagen Alarm wegen eines möglichen weiteren Krankenhaussterbens.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen und die Beitragssätze stabil halten. Dazu sind unter anderem strengere Finanzvorgaben für Krankenhäuser vorgesehen.

Nach Einschätzung der kommunalen Spitzenvertreter bedrohen die geplanten Regelungen vor allem Kliniken im ländlichen Raum existenziell. Die Versorgung der Bevölkerung könnte dadurch spürbar unter Druck geraten. Die Landkreise richten deshalb klare Forderungen an Bund und Land.

Kritik an geplanter Krankenhausfinanzierung

Die stellvertretende Vorsitzende des Landkreistags Rheinland-Pfalz, Julia Gieseking, kritisiert den Gesetzentwurf deutlich. „Der Bund provoziert mit diesem Gesetz Insolvenzen, statt sie nur in Kauf zu nehmen.“ Wenn Krankenhäuser wirtschaftlich nicht mehr tragfähig seien, zögen sich Träger zwangsläufig aus der Fläche zurück. Das habe nach Einschätzung der Landkreise direkte Folgen für die stationäre Versorgung und auch für den Rettungsdienst.

Nach Angaben des Landkreistags würden die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz durch das Gesetz jährlich mit rund 500 Millionen Euro zusätzlich belastet. Dieses Geld fehle unmittelbar im laufenden Betrieb. Bund und Land müssten daher für eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung sorgen. Die Landkreise könnten diese Lücke nicht schließen.

Zugleich verweisen die Landräte auf ihre gesetzliche Verantwortung für die Sicherstellung der stationären Versorgung. Wenn Kliniken in wirtschaftliche Schieflage gerieten oder geschlossen würden, lande die Verantwortung letztlich bei den Kreisen, obwohl die Entscheidungen auf Bundesebene getroffen würden. Die Landkreise dürften „nicht weiter der Prellbock solcher Entscheidungen sein“, heißt es in der Stellungnahme.

Sorge um Kreishaushalte

Auch Bad Dürkheims Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, der zugleich stellvertretender Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz ist, sieht erhebliche Risiken. „Schon heute rechnen über 60 Prozent der Krankenhäuser mit einem Verlust – und diese Zahl wird weiter steigen.“

Besonders betroffen seien Kreiskrankenhäuser und Einrichtungen, deren Defizite bereits von den Landkreisen ausgeglichen würden. Am Beispiel des Kreiskrankenhauses Grünstadt macht Ihlenfeld die mögliche Belastung deutlich: Ein dauerhafter Einnahmeverlust von drei Millionen Euro jährlich würde den Kreishaushalt unmittelbar treffen. Andere Landkreise mit Krankenhausbeteiligungen sähen sich ähnlichen Risiken ausgesetzt.

Zusätzlich verschärfe das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz die Situation. Die Krankenhauslandschaft werde in den kommenden Jahren grundlegend umgebaut, Leistungskataloge würden nach festen Kriterien neu verteilt, ohne ausreichende Berücksichtigung regionaler Versorgungsstrukturen.

Vier zentrale Forderungen

Die Landräte lehnen den bisherigen Gesetzentwurf ab und fordern im weiteren Verfahren insbesondere:

  • keine „kalte Strukturreform“ der Krankenhäuser durch die geplanten Gesetzesvorhaben,
  • den Erhalt der Trägervielfalt, insbesondere der freigemeinnützigen Träger in Rheinland-Pfalz,
  • eine planbare und langfristige Finanzierung der Krankenhausstandorte zur Sicherung der stationären Versorgung,
  • keine weiteren Bundesgesetze zulasten der Kommunen.

Zugleich richten sie den Blick auf die Landespolitik. Sollte es bis zur Bundesratssitzung am 10. Juli 2026 keine spürbaren Entlastungen im Gesetz geben, solle sich Rheinland-Pfalz für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen.

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