Freitag, 10. Mai 2024

Kreisverwaltung bestellt Beauftragte für Freisbach – Neuwahlen am 26. November 2023

15. August 2023 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Am 8. August 2023 traten Ortsbügermeister Peter Gauweiler und der Gemeinderat geschlossen zurück.
Foto: Rolf. H. Epple/Pfalz-Express

Kreis Germersheim/Freisbach – Der Ortsgemeinderat von Freisbach und Bürgermeister Peter Gauweiler haben am 8. August 2023 geschlossen ihre Ämter niedergelegt.

Grund dafür war ein defizitärer Haushalt, der von der Landesregierung nicht genehmigt werden durfte. Die Gemeinde sah sich dadurch in ihrer Ortsentwicklung stark eingeschränkt (wir berichteten).

Die Verbandsgemeinde Lingenfeld, zu der Freisbach gehört, hat daraufhin potenzielle Nachrücker angeschrieben, ob sie die vakanten Stellen besetzen würden. Da bis zum heutigen Tag bereits 13 Absagen vorliegen, muss nun eine Neuwahl stattfinden. Diese wurde von der Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht für den 26. November 2023 angesetzt.

Beauftragte für die Übergangszeit

Bis zur Neuwahl müssen die Geschäfte der Ortsgemeinde von Beauftragten geführt werden. Diese wurden am 15. August von der Kreisverwaltung bestellt. Zum Beauftragten für den Ortsbürgermeister wurde Frank Leibeck ernannt, der Verbandsbürgermeister von Lingenfeld ist. Sein Stellvertreter ist Jens Hinderberger, der Büroleiter der Verbandsgemeinde. Als Beauftragte für den Ortsgemeinderat wurde Marion Geier bestimmt, deren Stellvertreter Markus Blumenschein ist. Beide sind ebenfalls bei der Verbandsgemeinde tätig.

Landrat fordert mehr Finanzmittel für Kommunen

Landrat Dr. Brechtel sieht die Probleme in Freisbach als ein Beispiel für die finanzielle Notlage vieler Kommunen in Rheinland-Pfalz an. Er hat sich mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als übergeordnete Behörde beraten und Lösungsmöglichkeiten vorgestellt, wie die Kommunen wieder handlungsfähig gemacht werden können. Er fordert vom Land mehr Finanzmittel für die Kommunen, damit diese ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen können, ohne sich verschulden zu müssen.

Als kurzfristige Zwischenlösung schlägt er vor, dass das Land das Schreiben des Innenministeriums vom 3. Mai dieses Jahres zurücknimmt, das die Genehmigung von defizitären Haushalten verhindert hat. Damit hätte Freisbach seinen Haushalt genehmigen lassen können. Allerdings wäre dies nur eine kurzfristige Zwischenlösung und würde die Verschuldungsthematik nicht lösen.

Gesetzliche Vorgaben anpassen

Brechtel fordert außerdem, dass das Land gesetzliche Vorgaben überprüft und anpasst, die bei den Gemeinden einen überbordenden finanziellen Aufwand verursachen. Er betont, dass die Kommunen auf Dauer eine auskömmliche Finanzausstattung benötigen, um ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen zu können, ohne sich deshalb verschulden zu müssen. „Alles andere wäre nicht verfassungskonform“, sagt Brechtel.

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