
Bild von Gábor Adonyi auf Pixabay
Der SPD-Stadtverband Wörth hat in der aktuellen Ausgabe seiner Mitteilungsbroschüre (MIT) einen Beitrag zum neuen KiTa-Gesetz veröffentlicht.
Im Text werden auch Elternausschüsse erwähnt („…Außerdem werden aus allen Elternausschüssen Personen für den Kreiselternausschuss und von dort für den Landeselternausschuss gewählt. Diese Neuerung sichert die Verzahnung der Elterngremien und den Informationsfluss in alle Richtungen….“).
Der Kreiselternausschuss (KEA) Germersheim will diese Passage so nicht unterschreiben: „Es wird eine einseitige Betrachtungsweise im Wahlkampfstil geliefert und eine eindeutige Verbindung zu einer der Sprecherinnen des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) hergestellt“, heißt es in einer Stellungnahme des KEA.
Der KEA Germersheim habe jedoch eine „deutlich differenzierte Sichtweise auf das neue KiTa-Gesetz und distanziert sich daher klar von diesem Artikel“, so eine Sprecherin. Die Mitglieder bedauerten, dass der Eindruck entstanden sein könnte, sie würden einer Partei nahestehen. Das Gremium verstehe sich – wie bereits deutlich kommuniziert – als überparteiliche und unabhängige Interessensvertretung aller Eltern im Landkreis.
Im Ländermonitor der renommierten Bertelsmann Stiftung werde für Rheinland-Pfalz ein vielschichtiges Bild der KiTa-Landschaft gezeichnet, so der KEA weiter. Personalschlüssel (Kinder-Fachkraft-Relation) und Gruppengrößen seien dort als größtenteils „nicht kindgerecht“ ausgewiesen. „Zwar steht der Landkreis Germersheim hier signifikant besser da als andere Landkreise. Durch die politisch angestrebte landesweite Angleichung der Verhältnisse könnte sich dies jedoch ändern.“
Gemäß Mitteilung durch die Kreisverwaltung Germersheim soll jede Kindertagesstätte bzw. Tageseinrichtung im Kreis Germersheim durch das neue KiTa-Gesetz mehr Personal erhalten. Aus benachbarten Landkreisen und anderen Landesteilen sei indes bekannt, dass es dort an einzelnen KiTas zu Personalabbau komme.
Durch das Zusammenspiel der örtlichen Elternausschüsse mit dem jeweiligen Kreis- bzw. Stadtelternausschuss werde sich durch das neue KiTa-Gesetz in der Tat verbessern, sagt der KEA. Jedoch sei bereits davor „Verzahnung und Informationsaustausch der Elternvertreter auf überörtlicher Eben“ gegeben gewesen. Was nun neben dem neuen (KiTa-)Beirat hinzukommt, ist ein Antragsrecht des Elternvertreters im Jugendhilfeausschuss und ein Anhörungsrecht des Kreiselternausschusses gegenüber dem Kreisjugendamt. „Dies begrüßt der KEA GER sehr.“

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