SÜW – Wer in der Region Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisiert, Bildungsmaßnahmen durchführt oder ehrenamtliche Helfer in der Jugendarbeit schult, kann nun auf mehr Unterstützung vom Kreis Südliche Weinstraße hoffen.
Die „Richtlinie Kreiszuschüsse Jugendarbeit“ regelt, wie viel Fördergeld es für welche Projekte gibt. Diese Richtlinie wurde kürzlich überarbeitet. In seiner letzten Sitzung hat der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag nun empfohlen, die aktualisierte Fassung der Förderrichtlinie zu verabschieden.
Anpassung an die gestiegenen Kosten
Landrat Dietmar Seefeldt zeigt sich zufrieden mit der überarbeiteten Richtlinie: „Die Bildungsarbeit von Vereinen und Verbänden außerhalb der Schulen ist bei uns im Landkreis vielfältig und stark aufgestellt“, sagt er. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten sei es jedoch notwendig, die Förderbeiträge anzupassen.
„Die finanziellen Mehrbelastungen dürfen nicht dazu führen, dass die Bildungsarbeit mit Jugendlichen zum Stillstand kommt. Wir wollen weiterhin ein abwechslungsreiches und breites Angebot für unsere jungen Menschen bieten“, betont Seefeldt.
Höhere Zuschüsse
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Antragsberechtigung: Neben den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sowie den Kommunen können nun auch weitere Jugendgruppen Fördermittel beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die neue Richtlinie sieht auch deutlich höhere Zuschussbeträge vor, um den inflationsbedingten Kostensteigerungen Rechnung zu tragen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Überarbeitung ist die differenzierte Förderung für Betreuungskräfte. Ehrenamtliche, die eine Jugendleiterausbildung oder pädagogische Qualifikation besitzen, erhalten künftig einen zusätzlichen Zuschuss.
Auch Übernachtungszuschläge werden nun für Maßnahmen der politischen Jugendbildung sowie für Schulungen und Ausbildungen von Ehrenamtlichen angeboten.
Förderfähige Maßnahmen werden ausgeweitet
Ein weiterer Schritt ist die Erweiterung der förderfähigen Angebote. Ab sofort können neben den traditionellen Kinderferientagen nun auch Jugendferientage gefördert werden.
Beide Maßnahmen sind künftig bereits ab einem einzigen Veranstaltungstag förderfähig – zuvor war dies erst ab einer Mindestdauer von vier Tagen möglich. Auch Wochenend- und Feiertagsveranstaltungen außerhalb der Ferienzeit werden nun unterstützt. Diese Neuerung soll dem steigenden Bedarf an flexiblen, niedrigschwelligen Angeboten gerecht werden.
„Der Ausschuss hat sich sehr intensiv mit den Anpassungen der Richtlinie auseinandergesetzt“, erklärt Georg Kern, der Erste Kreisbeigeordnete, der das Jugendamt betreut. „Der Entwurf wurde sowohl anerkannt als auch einstimmig angenommen.“
Mit der Neufassung der Förderrichtlinie sollen die vielfältigen Angebote für die junge Generation im Kreis Südliche Weinstraße weiter gestärkt und ausgebaut werden – und das mit einem klaren Fokus auf die aktuellen Herausforderungen und Bedürfnisse der Jugendhilfe, hieß es von der Kreisverwaltung.

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