
Foto: Pfalz-Express
GER/SÜW – Als unzulässig abgewiesen hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Klage der Bürgerinitiative Bienwald gegen zwei Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau eines Rad- und Gehwegs durch Teile des Bienwalds.
Die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) dazu: „Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Realisierung des von uns verfolgten und den Bürgerinnen und Bürgern schon lange versprochenen, verkehrssicheren, ganzjährig befahrbaren Radwegs entlang der L 545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt.“
Zuletzt hatte der Kreistag Südliche Weinstraße im Juni eine Resolution in der Sache verabschiedet. In der Resolution war unter anderem gefordert worden, dass die Klageführer ihre Klagen gegen den Radweg zurückziehen mögen. Auch die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden stehen weiterhin geschlossen für den Bau ein.
Die Landräte halten fest: „Wir unterstützen das Land bei einem zügigen Baubeginn, sobald das Urteil rechtskräftig wurde. Damit das Vorhaben nach langen Jahren endlich starten kann, würden wir es begrüßen, wenn die Bürgerinitiative von der zugelassenen Revision zum Bundesverwaltungsgericht Abstand nimmt.“
Jetzt gelte es, den sicheren Radweg rasch zu realisieren – selbstverständlich in der Ausgestaltung auch mit Blick auf die Belange der Natur. Die Straßenbaubehörde und die Obere Naturschutzbehörde hatten sich unter anderem bereits darauf verständigt, dass beim Bau des Radwegs eine helle Asphaltfläche, möglichst angenähert an die natürliche Bodenfarbe, verwendet werden soll. (kv/red)

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