Samstag, 27. April 2024

Kita-Bedarfsplanung: KEA-Online-Event mit Rekordbeteiligung

26. Januar 2024 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz

Symbolbild: Rolf H. Epple/Pfalz-Express

Wie sieht eine gute Kita-Bedarfsplanung aus? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es? Und welche Rolle spielen die Eltern dabei? Diese und andere Fragen standen im Mittelpunkt einer Online-Informationsveranstaltung, die am 19. Januar 2024 stattfand.

Rund 400 Teilnehmer aus ganz Rheinland-Pfalz informierten sich über das Thema, das für viele Familien von großer Bedeutung ist.

Experten informieren über die kommunale Pflichtaufgabe

Die Veranstaltung wurde vom Landeselternausschuss (LEA) RLP sowie 17 Kreis- und Stadtelternausschüssen organisiert. Als Referenten waren Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des LEA), Xenia Roth und Julia Burkard (Autorinnen des Kommentars zum KiTa-Gesetz) geladen. Sie erläuterten die rechtlichen Grundlagen der Kita-Bedarfsplanung, die eine kommunale Pflichtaufgabe ist. Das bedeutet, dass die Kommunen dafür sorgen müssen, dass es genügend Kita-Plätze gibt, die den Bedürfnissen der Kinder und Eltern entsprechen. Dabei müssen sie auch die finanziellen Mittel bereitstellen, die dafür nötig sind.

Jugendamt ist verantwortlich für die bedarfsgerechte Versorgung

Die Referenten betonten, dass das Jugendamt die Hauptverantwortung für die Bedarfsplanung trägt. Es muss mit den Einrichtungsträgern zusammenarbeiten, um ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zu gewährleisten. Dabei muss es auch den Rechtsanspruch auf eine durchgängig siebenstündige Betreuung erfüllen. „Die Bedarfsplanung ist nicht gut, wenn jedes Kind einen Platz hat, sondern wenn Plätze frei bleiben – als Puffer für Unvorhergesehenes“, sagte Andreas Winheller. Er wies darauf hin, dass die Eltern sich bei unerfüllten Betreuungsbedarfen immer an das zuständige Jugendamt wenden können, nicht an den Träger oder die Kita-Leitung.

Befragung der Eltern ist ein wichtiger Baustein

Die Referenten erklärten, dass es keine konkreten Vorschriften gibt, wie die Ermittlung der Betreuungsbedarfe stattfinden soll. Sie empfahlen jedoch, die Eltern direkt zu befragen, am besten über die Kita. So könne man nicht nur die Platzanzahl, sondern auch die Betreuungsdauer an die Bedürfnisse der Familien anpassen. Die Befragung der Eltern sei aber nur einer von vielen Bausteinen. Auch Strukturdaten wie die Altersstruktur und die Neubaugebiete einer Kommune müssten berücksichtigt werden.

Bedarfsplanung muss regelmäßig überprüft werden

Die Referenten räumten ein, dass die Bedarfsplanung nie perfekt sei und nie 100 % der Bedürfnisse abdecke. Deshalb sei es wichtig, sie regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Sie ermutigten die Vertreter der Kreis- und Stadtelternausschüsse, entsprechende Anträge in die Jugendhilfeausschüsse einzubringen, wenn sie das Vorgehen für nicht ordnungsgemäß oder transparent hielten.

Viele Fragen aus dem Kita-Umfeld

Während der Veranstaltung gab es viele Fragen von den Teilnehmenden, die über den Chat gestellt wurden. Die Fragen waren sehr vielfältig und betrafen alle möglichen Themen aus dem Kita-Umfeld, wie zum Beispiel die Finanzierung von Vertretungspersonal, die Regelung der Mindestbedarfe oder die Reinigung des Spielzeugs. Die Referenten konnten nicht alle Fragen beantworten, so Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP. Man verweise aber auf die Kreis- und Stadtelternausschüsse als Ansprechpartner und appelliere an die Eltern, Fachkräfte und Träger, gemeinsam die Wissenslücken zu den gesetzlichen Regelungen zu schließen.

Karin Graeff, Vorsitzende des LEA RLP, verabschiedete sich ebenfalls mit einem Dank und einem Appell: Man müsse gemeinsam handeln, um das Kita-System vor dem Kollaps zu bewahren. „Wir dürfen keine Zeit verschwenden!“

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