
Im Jahr 2017 gab es schon einmal einen größeren Ausbruch der Vogelgrippe.
Foto (Archiv): KV GER
Kreis Germersheim (aktualisiert) – Weil in zwei Betrieben im Landkreis Germersheim, in Wörth und in Westheim, eine Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus H5N1 sicher nachgewiesen wurde, mussten insgesamt ca. 420 Tiere gekeult werden.
Die Keulung wurde am Mittwoch, 14. Dezember 2022, durch ein Unternehmen vollzogen. Landrat Dr. Fritz Brechtel sagte: „Es tut mir und den Mitarbeitenden in der Seele weh, dass die Tiere gekeult werden mussten. Wir wissen, wie schwer das insbesondere für die Tierhalter und Züchter ist.“
Ansteckung wahrscheinlich bei Geflügelschau
Es gilt als sicher, dass sich die Tiere der beiden betroffenen Haltungen bei einer Geflügelschau im November angesteckt haben. Nachdem es bei einem anderen Aussteller in einer anderen Region direkt nach der Ausstellung einen Ausbruch gegeben hatte, wurden alle Kontaktbetriebe informiert.
Im Landkreis Germersheim waren es drei Geflügelhalter, die an dieser Ausstellung teilnahmen. Die vom Veterinäramt der Kreisverwaltung gezogenen Proben haben in zwei der drei Haltungen zu gesicherten positiven Ergebnissen geführt. Die derzeit rechtlichen Regelungen sehen, um einer Verschleppung der Tierseuche in andere geflügelhaltenden Betriebe entgegen zu wirken, die Keulung positiver Bestände vor; diese Entscheidung wurde in Abstimmung mit dem Land getroffen.
Da alle drei an der Ausstellung beteiligten Haltungen ihre Tiere direkt nach der Schau aufgestallt (Stall-Quarantäne) haben, geht man nicht von einer Ansteckung weiterer Tiere außerhalb dieser Haltungen aus. Darüber hinaus wurden alle vom Veterinäramt angeordneten Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, darunter die Einrichtung einer Hygieneschleuse. Die dritte an der Ausstellung beteiligte Geflügelhaltung zeigte keine positiven Befunde.
Keine Restriktionszone
Aufgrund dieser Sachverhalte konnte nach einer Risikoabschätzung durch die Veterinäre des Landkreises und mit Zustimmung des Umweltministeriums (MKUEM) auf Restriktionszonen verzichtet werden. Die nach der Keulung erforderlichen weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen (Reinigung, Desinfektion, Schadnagerbekämpfung) finden unter behördlicher Aufsicht statt und wurden bereits begonnen. Der Geflügelhalter, der ebenfalls bei der Geflügelschau war, aber keinen positiven Befund hat, stallt seine Tiere sicherheitshalber weiter freiwillig auf.
„Es war eine schwierige Entscheidung. Gut ist nun daran, dass wir um eine allgemeine Aufstallungspflicht und eine entsprechende Allgemeinverfügung herumkommen“, so Landrat Brechtel. „Daher dennoch meine dringende Bitte an alle Geflügehalter: Halten Sie sich streng an die empfohlenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Das Virus kann auch anderweitig, z.B. über Wildvögel eingetragen werden. Schützen Sie bitte Ihre Tiere so gut es geht.“
Infos zum Thema
Informationen zu den empfohlenen Biosicherheitshinweisen gibt es u.: auf der Seite der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/geflügelhaltung.
Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest gibt es u.a. auf der Homepage des Landes unter
oder auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts unter
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/.
2017 kam es bei einem Zuchtverein in Wörth zu einem Vogelgrippe-Ausbruch. Damals konnte nach viel Diskussionen und mit einem großen Umbau-Aufwand des Geländes eine Keulung vermieden werden. Dieser Verein ist jedoch dieses Mal nicht betroffen.
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