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Berlin – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich für den Einsatz einer möglichen Corona-Tracking-App ausgesprochen.
„Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, um in dieser Pandemie dafür zu sorgen, dass so wenig Menschen wie möglich infiziert werden. Und eine solche App kann dafür sorgen, dass frühzeitig erkannt wird, wer hatte mit wem Kontakt“, sagte Lambrecht der RTL/n-tv-Redaktion.
Deswegen arbeite das Robert Koch-Institut (RKI) an einer solchen App. Wenn die Voraussetzungen entsprechend vorlägen, „dann kann das eine sinnvolle Maßnahme sein neben denen, die wir schon beschlossen haben“, so die SPD-Politikerin weiter.
Auf die Frage, wie das rechtlich aussehe und ob es möglich sei, Menschen auf diese Art zu verfolgen, antwortete sie: „Es ist erst mal wichtig, dass diese App auch das erfüllt, wenn auch Hoffnungen in sie gesetzt werden. Dass man nämlich nachvollziehen kann, wer hat denn tatsächlich miteinander Kontakt gehabt unterhalb einer Distanz, die eben relevant ist für eine Infektion.“
Dann müssten zudem die Voraussetzungen erfüllt sein, dass auch eine Akzeptanz für so eine App gegeben sei. „Das A und O ist die Freiwilligkeit. Es ist ein tiefgehender Eingriff, denn ich lege ja offen, wo ich mich bewege und wen ich getroffen habe. Ich bin aber auch überzeugt, dass ganz viele Menschen bei dieser App freiwillig mitmachen werden, zum einen, weil es natürlich eine weitere sinnvolle Maßnahme wäre, aber wir müssen natürlich dafür sorgen, dass dann alle Voraussetzungen so hoch sind, beispielsweise im Bezug auf Löschen, dass der Anreiz hoch ist, freiwillig da mitzumachen“, so die Justizministerin.
Auf die Frage, ob so eine App effektiv wäre, wenn sie freiwillig sei, antwortete sie: „Ich bin fest davon überzeugt, dass ganz viele Menschen bereit sein werden, diese App bei sich aufzuspielen, wenn sie wissen, dass datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, dass sie damit rechnen können, dass Daten gelöscht werden und dass das Ganze verhältnismäßig zugeht.“
Bei all den Fragen und Entscheidungen, die man momentan zu treffen habe, müsse man „die immer als Rechtsstaat treffen. Dabei ist natürlich auch bei Eingriff in die Grundrechte immer zu beachten, ob er verhältnismäßig ist und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise des Datenschutzes in diesem Zusammenhang“, sagte Lambrecht.
Auf die Frage, welche Gefahren sie bei einer solchen Überwachung sehe, antwortete sie: „Mir war es insbesondere wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir überhaupt nicht über Lösungen reden müssen, die auch gar nicht zum Ziel führen können. Das war ursprünglich mal im Gespräch. Da ging es um eine Ortung über Funkzellen-Abfrage und da kann ich nun wirklich nicht hinterher Rückschlüsse darauf ziehen, wer hat denn im Nahbereich miteinander Kontakt gehabt.“
Ihr sei es ganz wichtig aufzuzeigen, dass diese Daten dann nur für diesen Zweck und zeitlich begrenzt verwendet würden. Zudem würden sie wirklich nur von denen genutzt, für die sie auch gedacht seien, um daraus Rückschlüsse auf corona-bedingte Kontakte zu ziehen.
Auf die Frage, wer sicherstelle, dass die Daten nach der Corona-Krise wieder gelöscht werden, antwortete sie: „Das sind Fragen, die dann, wenn diese App vorliegt, geklärt werden müssen.“ Man habe einen Datenschutzbeauftragten in Deutschland. „Wir können aber auch durch Regeln vorab klarstellen, bis zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Zweck sie genutzt werden können. Das werden wir auch alles dann regeln müssen, um wie gesagt, eine entsprechende Akzeptanz zu bekommen“, sagte Lambrecht. (dts Nachrichtenagentur)

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