Justizministerin gegen Corona-Impfpflicht an Schulen und Kitas

20. Mai 2021 | Kategorie: Politik

Christine Lambrecht
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich dagegen ausgesprochen, für Schulen und Kitas eine gesetzliche Impfpflicht gegen das Coronavirus einzuführen.

„Wir setzen darauf, dass sich ausreichend Kinder und Jugendliche freiwillig impfen lassen, sobald dies möglich ist“, sagte Lambrecht dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Sie gehe davon aus, dass dies noch im Sommer der Fall sein werde. Die Corona-Infektion sei mit den Masern nicht vergleichbar: „Im Gegensatz zu Corona ist bei Masern das Risiko schwerer Komplikationen und Langzeitfolgen bei kleinen Kindern besonders hoch, zudem sind Masern extrem ansteckend.“

In der Debatte um die Aufhebung von Corona-Beschränkungen wies Lambrecht die Kritik des Deutschen Ethikrates zurück, wonach die Lockerung der Corona-Auflagen für Geimpfte und Genesene zu einer Benachteiligung aller Ungeimpften führe: „Die Grundrechte sind Individualrechte. Sie stehen jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger zu“, so die Justizministerin.

Wenn von Geimpften und Genesenen keine Gefahr ausgehe, dürfe man in ihre Grundrechte nicht mehr eingreifen. „Die Frage ist dann nicht, ob alle geimpft oder genesen sind, damit die Einschränkungen auch gerecht verteilt sind.

Nein, es geht individuell um das Grundrecht des Einzelnen.“ Die Lockerungen beträfen den „absoluten Kernbereich der privaten Lebensführung“, so Lambrecht, etwa Familienbesuche oder die Isolation von alten Menschen im Pflegeheim.

„Es entspricht nicht meinem Verständnis von Solidarität, vollständig Geimpften und Genesenen diese persönlichen Freiheiten zu verweigern.“ Ziel müsse es jetzt sein, für alle möglichst viel Normalität zu erreichen. Zugleich stärkte Lambrecht den Bundesländern angesichts deren eigener Lockerungspläne den Rücken: „Wir alle müssen verantwortungsbewusst mit dem Erfolg umgehen, den wir gemeinsam mühsam erarbeitet haben“, sagte Lambrecht dem RND. „Aber im Rechtsstaat bedarf die Einschränkung von Grundrechten einer guten Begründung.“

Wenn immer mehr Menschen geimpft seien und die Inzidenzzahlen nun sinken, sei es ein „Gebot der Verhältnismäßigkeit, Einschränkungen der Grundrechte zurückzunehmen – mit Augenmaß, aber mit dem Ziel von möglichst viel Normalität“, so die Ministerin.

„Mein Eindruck ist, dass die Länder bei den Lockerungen anhand der örtlichen Inzidenzwerte sehr verantwortungsvoll handeln.“ (dts Nachrichtenagentur)

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