Frankfurt – Flugbegleiter und Piloten erkranken offenbar weit häufiger an Giftstoffen in der Kabinenluft als bisher angenommen.
Der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr liegen für den Zeitraum von Januar 2014 bis Februar diesen Jahres rund 1.000 Fälle vor, bei denen das Bordpersonal geltend gemacht hat, durch Giftstoffe aus der Atemluft in der Kabine vergiftet worden zu sein.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Markus Tressel hervor, die der „Welt“ vorliegt.
Die BG veröffentlichte diese Zahlen bislang nicht, mehrere Anfragen der „Welt“ blieben in den vergangen Jahren unbeantwortet. Der Bundesregierung gegenüber ist die BG jedoch rechenschaftspflichtig. 1.000 Fälle seien „eigentlich schon ein Skandal für sich“, sagte Tressel und fügte hinzu: „Aber trotzdem tut die BG alles, um das Problem weiter runterzuspielen. Wie hier mit Erkrankten umgegangen wird, ist für mich geradezu zynisch.“
In keinem Fall hat die BG bisher eine Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ausgesprochen.
Zumindest das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will sich jetzt im Rahmen der Aufsicht über die BG Verkehr die Ergebnisse der aktuellen Ermittlungen vorlegen lassen. Dies bestätigte das Ministerium auf Anfrage.
Grünen-Abgeordnete Tressel sieht neben Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in der Pflicht: „Es mutet schon sehr merkwürdig an, dass Besatzungen nach solchen Kabinenluftvorfällen einzeln oder geschlossen ins nächste Krankenhaus gebracht werden und in ihrem Blut Giftstoffe nachgewiesen werden, aber die Passagiere völlig ahnungslos bleiben“, so Tressel. „Alle atmen doch die gleiche Luft. Dass die Bundesregierung hier weiter untätig bleibt, halte ich für grob fahrlässig und verantwortungslos“, so der Grüne.
Die Berufsgenossenschaften haben seit 1885 die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Gleichzeitig sind sie auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen der deutschen Privatwirtschaft und deren Angestellten.
Diejenigen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, sollen durch die zuständige BG medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert werden. (dts Nachrichtenagentur)
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