IHK Pfalz: Der Wassercent ist ein Flickenteppich

30. Juli 2013 | Kategorie: Rheinland-Pfalz, Wirtschaft

 

Foto:Paul Golla/pixelio.de

Ludwigshafen. Die Regelungen zur Erhebung der Wasserentnahmeentgelte, dem sogenannten Wassercent, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland massiv.

Während Bayern, Hessen und Thüringen überhaupt keine Wasserabgaben erheben, reicht die Abgabe in den anderen Ländern von 0,25 bis über 30 Cent pro Kubikmeter entnommenes Wasser. Auch die Ausnahmetatbestände, Bemessungsgrundlagen und Verrechnungsmöglichkeiten variieren stark zwischen den Ländern. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz.

„Die Nachteile für betroffene Unternehmen liegen auf der Hand“, meint Kathrin Mikalauskas, Referentin im Geschäftsbereich Innovation, Umwelt und Energie der IHK Pfalz: Grundsätzlich entstünden durch den Wassercent Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der regionalen Wirtschaft gegenüber Konkurrenten mit Sitz in benachbarten Bundesländern oder dem europäischen Ausland, wo keine Wasserabgaben erhoben werden.

Für Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Bundesländern ergebe sich zudem durch den Flickenteppich an Regelungen ein erheblicher bürokratischer Aufwand, kritisiert die IHK. (red)

Die Studie der IHK Pfalz ist auf der Internetseite der IHK Pfalz, www.pfalz.ihk24.de, Dokument-Nr. 125914, zu finden.

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