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Handwerkspräsident kritisiert Abschiebung ausgebildeter Flüchtlinge

15. August 2018 | Kategorie: Nachrichten, Politik, Wirtschaft

Symbolbild: Pfalz-Express

Berlin  – Der Präsident des Zentralverbands des Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, hat die Abschiebung von bereits in Deutschland ausgebildeten Flüchtlingen als „wirtschaftlichen Unsinn“ kritisiert und sich unter Bedingungen für ein Bleiberecht geduldeter Migranten ausgesprochen.

„Flüchtlingen, die bei uns leben, und die sich nicht nur als integrationswillig, sondern durch einen Ausbildungsabschluss und gute Arbeit als absolut integrationsfähig erwiesen haben, sollte man einen Spurwechsel ermöglichen und ein Bleiberecht einräumen – auch wenn sie bisher nur geduldet wurden“, sagte Wollseifer der „Rheinischen Post“.

„Wer bei uns eine dreijährige duale Ausbildung gemacht und dann zwei weitere Jahre als Facharbeiter im Betrieb gearbeitet hat, den sollte man nicht abschieben“, sagte der Handwerkspräsident. „Alles andere wäre wirtschaftlicher Unsinn.“

Man müsse denjenigen unter den Geduldeten, die in Deutschland ausgebildet wurden und integrationswillig seien, ein Bleiberecht gewähren, und dafür müsse man eine gesetzliche Übergangsregelung schaffen, so der ZDH-Chef. „Denn das sind genau die Fachkräfte, die wir so dringend brauchen, und sie haben bereits unter Beweis gestellt, dass sie ihren Beitrag für diese Gesellschaft leisten.“

Diese Flüchtlinge sollten in unserer Gesellschaft wirklich willkommen sein. „Wer dagegen nicht integrationswillig ist und auf Kosten unserer Gesellschaft lebt, der sollte unser Land so schnell wie möglich verlassen müssen“, sagte Wollseifer. (dts Nachrichtenagentur)

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Ein Kommentar auf "Handwerkspräsident kritisiert Abschiebung ausgebildeter Flüchtlinge"

  1. Odradek sagt:

    Herje, da gehen sie hin, die hunderttausende frisch ausgebildeter „Flüchtlinge“ – abgeschoben vom herzlosen Deutschland!

    Wie viele sind’s denn wirklich? mehr als drei? Wer eine Ausbildung macht wird nicht abgeschoben, nach der Ausbildung bekommt er eine zweiährige Arbeitserlaubnis. Auch mit Duldung kann man arbeiten, wenn die Ausländerbehörde zustimmt. Zahlen hierzu, wie viele davon betroffen sind, findet man leider nirgendwo.