Germersheimer US-Depot: Neue Auslegung der Antragsunterlagen und neuer Erörterungstermin – Landrat lädt ein zu öffentlicher Infoveranstaltung in Lingenfeld
Die Antragunterlagen sind vom 26. Juni bis 25. Juli während der Dienststunden bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 31, Zimmer Nr. 2.15, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim während der üblichen Dienststunden einsehbar – „Damit der Genehmigungsbescheid aufgrund eines formellen Verfahrensfehlers nicht anfechtbar ist, wird die Offenlage wiederholt“, erklärt Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Im Rahmen der Prüfung der bereits nach der ersten Offenlegung eingegangenen Einwendungen wurde in zwei Fällen berichtet, dass die Offenlage der Antragsunterlagen mangelhaft gewesen sei. Der Einwand war jeweils, dass Antragsordner 3 (Sicherheitskonzept/-gutachten) gefehlt hätte.
Da nicht nachgewiesen werden kann, dass alle drei Ordner von Beginn bis zum Ende der Auslegungsfrist für alle, die Einsicht genommen haben, zu jeder Zeit zugänglich waren, wird die Offenlegung wiederholt.
Landrat Brechtel weist darauf hin, „dass damit nochmals die Möglichkeit besteht, Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben einzubringen.“
Die Einwendungsfrist läuft vom 26. Juni bis 7. August 2017. Die Einwendungen können bei der Kreisverwaltung Germersheim schriftlich eingereicht werden. Sie müssen die volle leserliche Anschrift des Einwenders tragen. Bereits eingereichte Einwendungen müssen nicht nochmals neu vorgetragen werden.
Der Erörterungstermin der Einwendungen ist für Dienstag, 12. September 2017, im Tagungsraum des Deutschen Straßenmuseums, Im Zeughaus, 76726 Germersheim, vorgesehen.
Darüber hinaus lädt Landrat Brechtel zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur geplanten Erweiterung des bestehenden Gefahrstofflagers im US-Depot Germersheim ein.
Sie findet am Montag, 3. Juli 2017, 19 Uhr, im Sängerheim des Männergesangvereins Einigkeit Lingenfeld, Wörthweg 1, statt.

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