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SÜW/GER – Das Trinkwasser ist ein kostbares Gut, das es zu bewahren gilt. Doch wie weit muss der Schutz geografisch gehen?
Diese Frage beschäftigt die Südliche Weinstraße (SÜW), denn ein geplantes Vorhaben in Zeiskam im Kreis Germersheim könnte massive Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten in der SÜW haben.
Ein neuer Brunnen sorgt für Unruhe
Und darum geht es: Um die Trinkwasserversorgung zu sichern, will der Wasserversorger Germersheimer Nord-Gruppe in Zeiskam einen neuen Brunnen bohren. Dafür muss das bestehende Wasserschutzgebiet von 30 Hektar auf 880 Hektar erweitert werden. Das neue Schutzgebiet würde auch Teile von SÜW umfassen, vor allem die Ortsgemeinde Hochstadt.
Hochstadt befürchtet Einschränkungen
Die Befürchtungen in Hochstadt bezüglich möglicher Einschränkungen äußerte der Ortsbürgermeister Timo Reuther im Ausschuss für Umwelt, Klima, Weinbau und Landwirtschaft des Landkreises. Etwa 80 Prozent der Gemeindefläche unterliegen bereits einem Schutzstatus, der erhebliche Beschränkungen für landwirtschaftliche Aktivitäten, den Bau von Neubaugebieten und Gewerbeansiedlungen mit sich bringen würde.
In Frage stehe, ob eine derart drastische Ausdehnung des Schutzgebiets tatsächlich notwendig sei, so Reuther, der um Unterstützung bei der Klärung dieser Angelegenheit bat.
Landrat will Richtlinien anpassen
Landrat Dietmar Seefeldt versprach, sich für eine Lösung einzusetzen. Er kündigte an, dass er an die SGD Süd herantreten werde, um die entsprechenden Richtlinien in Mainz anzupassen und betonte, dass es um eine massive Beeinträchtigung der Betriebe vor Ort gehe.
Landwirtschaftsvertreter fordert mehr Differenzierung
Die Sicht der Landwirte erläuterte Dirk Gerling, Bezirksgeschäftsführer Vorder- und Südpfalz des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd. Er warnte vor einem möglichen Totalverlust der Flächen für die Landwirtschaft, falls sich die Pflanzenschutzverordnungen weiter verschärfen würden. 65 bis 85 Prozent des geplanten neuen Trinkwasserschutzgebiets auf landwirtschaftliche Nutzfläche würden entfallen würden.
Gerling forderte, dass die hydrogeologischen Gegebenheiten des Bodens vor Ort stärker mit in die Bewertung einfließen müssten und verwies auf andere Verfahren in anderen Bundesländern, zum Beispiel das Bayrische Modell. Er erklärte, dass die Beschaffenheit der Gesteinsschichten im Gebiet entscheidend sei. Eine elf bis 22 Meter dicke Zwischenschicht schütze das Grundwasser. Dies sei bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt worden, obwohl das bereits in einem Gutachten aus dem Jahr 2013 festgestellt worden sei.
Weitere Aspekte werden diskutiert
Im Ausschuss wurden auch weitere Aspekte des Zeiskamer Wasserschutzgebiets erörtert, darunter Geothermie, private Tiefbrunnen, Siedlungsentwicklung und Wasserentnahme durch Betriebe. Die Anwesenden betonten die Notwendigkeit, gemeinsam Lösungen zu finden, um Nachteile auf einer Seite der Kreisgrenze zu vermeiden, während auf der anderen Seite Vorteile erzielt werden.
„Wasserschutz macht nicht an Kreisgrenzen Halt, wir müssen zusammenarbeiten, soviel ist klar“, betonte Landrat Dietmar Seefeldt.

