Donnerstag, 18. April 2024

Gebhart: Kostenübernahme bei Fahrten in Impfzentren teilweise möglich

27. Januar 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional

Impfzentrum in Wörth.
Foto: Rolf H. Epple / Pfalz-Express

Südpfalz – Den südpfälzischen Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart (CDU) erreichen nach eigener Aussage immer wieder Fragen von Bürgern, ob die Kosten für Fahrten zu COVID-19-Impfungen in Impfzentren erstattet werden.

Laut Gebhart ist das in manchen Fällen möglich. Die Fahrkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung für gesetzlich Versicherte übernommen: Entweder muss ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (= außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (= Blindheit) oder „H“ (= Hilfslosigkeit) vorliegen.

Oder die Versicherten sind in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 der Pflegeversicherung eingestuft. Bei Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität hinzukommen.

Die Erstattung der Fahrkosten für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen richtet sich nach dem vereinbarten Tarif mit den zugehörigen Tarifbedingungen.

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