
Diese fünf Straßen wurden umbenannt.
Quelle: Stadtmarketing Neustadt
Neustadt. Während in Landau am 23. Februar zeitgleich mit der Bundestagswahl, die Landauer Bürger darüber entscheiden, ob drei Landauer Straßen umbenannt werden sollen, sind die Würfel in Neustadt bereits gefallen und seit 1. Januar umgesetzt.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hatte am 19.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2025:
– die Gustav-Nachtigal-Straße in Nachtigallstraße,
– die Karl-Peters-Straße in Maria-Merian-Straße,
– die Lüderitzstraße in Königsmühlstraße
– die Von-Wissmann-Straße in Leibnizstraße und
– die Karl-Helfferich-Straße in Exterstraße
Die Stadt hat auf ihrer Homepage die Schritte der Straßenumbenennung zum 1. Januar 2025 erläutert.
Benachrichtig der Träger öffentlicher Belange (TöB´s)
Die Abteilung Stadtplanung der Stadtverwaltung hatte im August 2024 vorab die „Träger öffentlicher Belange“ infomiert, dass die Straßenumbenennung zum 1. Januar 2025 vollzogen wird.
Es wurden folgende Träger informiert:
Agentur für Arbeit
Amtsgericht Neustadt
Deutsche Post
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Ernst Klett-Verlag Telefonbuchverlag
Eigenbetrieb Stadtentsorgung
Finanzamt Neustadt
Industrie und Handwerkskammer
Integrierte Leitstelle
Katholische und Evangelische Kirche
Kreishandwerkerschaft Südpfalz-Deutsche Weinstraße
Notfalldienstzentrale
Polizeidirektion Neustadt
Rudolf Röser Verlag
Stadtwerke Neustadt GmbH
Telekom Deutschland GmbH
TeleMedia-Telefonbuchverlag
Vermessungs- und Katasteramt
Die notwendigen Anpassungen in GoogleMaps und Karten (Apple) wurden seitens der Verwaltung bereits angestoßen. Hinsichtlich der Navigationssoftware hat die Stadt keinen Einfluss, was sie bedauert. Die Hersteller der Navigationssoftware beziehen ihre Updates direkt vom Landesamt für Geoinformation.
Benachrichtigung sonstiger Stellen
Die Stadt bittet die betroffenen Bürger, alle sonstigen Stellen, bei denen grundstücksbezogene Daten registriert sind, wie z. B. Krankenkasse, Energielieferanten, Schornsteinfeger, Internet- und Telefonanbieter, Versicherungen, Banken, Arbeitgeber, Ärzte, Zeitungen, Versandhandelsunternehmen, Schulen und Kindergärten, sowie Vereine und Verbände usw. selbst zu informieren.
Egal, ob man das bereits nach dem Erhalt des Bescheides über die neue Lagebezeichnung im Juli 2024 gemacht hat oder erst nach der Wirksamkeit der Umbenennung am 1. Januar 2025 in Angriff nimmt. Dies bleibe dem Bürger überlassen.
Ummeldung von amtlichen Dokumenten
Bis einschließlich 1. Dezember 2025 sollen die Bürger beim Bürgerbüro, eventuell der Führerscheinstelle und der Ausländerbehörde amtliche Dokumente (Personalausweis, Kfz-Papiere, Aufenthaltstitel) ändern lassen. Bei Gewerbetreibenden ist eine Gewerbeummeldung nötigt. Alle Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umbenennung sind gebührenfrei.
Hausnummer Änderung
Im Zuge der Straßenumbenennung der Karl-Helfferich-Straße wurden neue Hausnummern vergeben, um eine einheitliche und bessere Zuordnung der Nummerierung der Straßen zu schaffen.
„Uns allen ist die dauerhafte Zuordnung Ihrer Adresse von höchster Wichtigkeit, z.B. für die Erreichbarkeit von Rettungsdiensten, aber auch Ihrer Post und Paketlieferungen. Deshalb bitten wir Sie, die aufgezeigten Schritte gemeinsam mit uns anzugehen“, so die Stadtverwaltung.

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