Donnerstag, 09. Mai 2024

Frist bis zum 12. Februar: AfD fordert Dreyer anwaltlich zur Löschung und Unterlassung auf

25. Januar 2024 | Kategorie: Politik Rheinland-Pfalz

RLP-Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Foto: Rolf H. Epple/Pfalz-Express

RLP. Der AfD Bundesverband und der AfD Landesverband Rheinland-Pfalz haben Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zur Löschung ihres Demonstrationsaufrufs über das Portal der Staatskanzlei aufgefordert.

Der Aufruf verstoße gegen das Neutralitätsgebot, so die AfD.  Die Verlautbarungen sollen gelöscht und eine Unterlassungserklärung mit Frist bis zum 12. Februar 2024 abgegeben werden. In dem 28-seitigen Anwaltsschriftsatz „einer renommierten Kanzlei“ werde unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass „sie mit ihrem Demonstrationsaufruf über das Portal der Staatskanzlei gegen ihre Verpflichtung als Amtsträgerin zu parteipolitischer Neutralität verstoßen“ habe, so die AfD.

„Der Ministerpräsidentin dürfte ihre Verpflichtung zur Neutralität natürlich bekannt sein. Dass sie sich über dieses Gebot wissentlich und willentlich hinweggesetzt hat und glaubt, damit auch noch durchzukommen, ist ein Skandal. Wir erwarten, dass die Ministerpräsidentin ihren Fehler einsieht und fristgerecht die Unterlassungserklärung abgibt, um eine weitere Beschädigung ihres Amtes abzuwenden. Sollte sie sich dem verweigern, wird die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden“, so der Vorsitzende des AfD-Landesverbands Rheinland-Pfalz Dr. Jan Bollinger, MdL, und sein erster Stellvertreter Sebastian Münzenmaier, MdB.

 

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