
Hunde müssen in Kern- und Natuschutzgebieten an der Leine geführt werden.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Neustadt – Wie der Stadt mitgeteilt wurde, gibt es im Naturschutzgebiet Häuselberg (unbebaute Fläche zwischen Enggasse und Römerweg) derzeit wieder Störungen durch einen freilaufenden Hund. Von den einst drei bis vier Rehen, die hier Unterschlupf und Nahrung fanden, lebt inzwischen nur noch ein Tier, das von dem Hund bedroht wird.
Das ist insbesondere deshalb kritisch, weil der letzte Wildriss (ebenfalls ein Reh) in diesem Gebiet erst ein dreiviertel Jahr zurückliegt. In dem 1989 ausgewiesenen Naturschutzgebiet ist das freie Laufen lassen von Hunden verboten, so dass die Besitzer solcher Hunde auch Gefahr laufen, hohe Bußgelder zahlen zu müssen.
Bei dieser Gelegenheit möchte die Umweltabteilung der Stadt auch noch einmal an den „Hunde-Knigge“ erinnern. Hunde sind in Neustadt willkommen, dürfen aber im Kerngebiet und den Ortsteilen nur an der Leine laufen (gemäß der sogenannten „Gefahrenabwehrverordnung“) und auch außerhalb nur dann von der Leine gelassen werden, wenn die Hunde in der Nähe ihres Besitzers bleiben und auf seine Kommandos hören.
In Naturschutzgebieten, wie zum Beispiel dem Häusel- und Heidelberg, am Sonnenweg oder im neuen Naturschutzgebiet auf der großen Freifläche am Flugplatz Lachen-Speyerdorf, geht es etwas strenger zu, da hier zum Schutz der Wildtiere und seltenen Arten generell eine Leinenpflicht besteht und Besitzer und Hund nur bestehende Wege nutzen dürfen.
Die Leine sollte in jedem Fall immer parat gehalten werden, um bei Begegnungen mit anderen Menschen (Radfahrer, Reiter, Spaziergänger) und Tieren Rücksicht nehmen und den Hund kurzzeitig anleinen zu können.
Zu einem guten Umgang mit seinen Mitmenschen gehöre es schließlich auch, die Hinterlassenschaften mitzunehmen, so dass man immer einen Beutel oder eine kleine Gartenschaufel zum Eingraben des Malheurs im Wegbankett mit sich führen sollte, so die Stadtverwaltung.
Die Umweltabteilung bittet alle Hundeliebhaber in Neustadt und Umgebung dies zu beachten, damit weder die Winzer bei der Weinernte noch die Kinder auf dem Weg zu Schule und Kindergarten in stinkende Häufchen stapfen. (red)

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