
Freie Wahäler-Spitzenkandidat Joachim Streit.
Foto: red
Mainz – Die Freien Wähler Rheinland-Pfalz haben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz gegen die Landesregierung gestellt. Hintergrund ist die Praxis, beamtete Staatssekretäre zu beurlauben, während deren Pensionsansprüche weiterlaufen und die Stellen erneut besetzt werden.
Die Freien Wähler sehen darin mögliche Verstöße gegen Haushaltsrecht und parlamentarische Kontrollrechte.
Die Anzeige geht auf eine öffentliche Ankündigung des Spitzenkandidaten zur Landtagswahl, Joachim Streit, vom 19. Januar zurück. Nach Angaben der Freien Wähler führt die Sonderurlaubspraxis dazu, dass zusätzliche Pensionslasten entstehen, ohne dass diese im Stellenplan oder Landeshaushalt ausgewiesen sind. Dadurch würden verdeckte finanzielle Verpflichtungen aufgebaut.
Der Landesvorsitzende der Freien Wähler Rheinland-Pfalz, Christian Zöpfchen, erklärte, es entstehe der Eindruck einer doppelten Besetzung von Staatssekretärsstellen, während gleichzeitig weiterhin Pensionsansprüche anwüchsen. Aus Sicht seiner Partei fehle es dabei an Transparenz und ausreichender Kontrolle.
Der Strafanzeige ist ein rechtswissenschaftliches Gutachten beigefügt. Darin wird laut Freien Wählern ausgeführt, dass durch die Praxis zusätzliche Belastungen für den Landeshaushalt entstehen. In einem vom Landesrechnungshof geprüften Einzelfall habe der zusätzliche jährliche Pensionsaufwand rund 49.000 Euro betragen. Diese Verpflichtungen würden zwar langfristig wirksam, seien jedoch nicht im Stellenplan abgebildet.
Joachim Streit erklärte, die Praxis verletze das Budgetrecht des Landtags sowie die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Sparsamkeit. Finanzielle Verpflichtungen müssten aus seiner Sicht vollständig und transparent dargestellt werden.
Die Freien Wähler verweisen zudem auf ein Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Udo Di Fabio, das im Auftrag der Landesregierung erstellt wurde. Darin werde gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen, was nach Auffassung der Partei auf rechtliche Unklarheiten in der bisherigen Regelung hindeute.
Mit der Strafanzeige soll nun geprüft werden, ob durch das Vorgehen der Landesregierung der Tatbestand der Haushaltsuntreue erfüllt sein könnte und ob dem Land Rheinland-Pfalz ein finanzieller Schaden entstanden ist. Nach Einschätzung der Freien Wähler gehe es dabei nicht nur um mögliche finanzielle Auswirkungen in sechsstelliger Höhe, sondern grundlegend um die Wahrung des parlamentarischen Haushaltsrechts.
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