Freitag, 26. April 2024

Flug ersatzlos gestrichen – wer trägt die Kosten?

9. August 2021 | Kategorie: Ratgeber, Recht, Reise

Symbolbild: Pfalz-Express

Annullierte Flüge sind ein erhebliches Ärgernis für Reisende. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man auf dem Weg in den Urlaub ist oder sich auf einer Geschäftsreise befindet.

Stunden- oder gar tagelang auf dem Flughafen zu warten oder im Hotel statt zu Hause bei der Familie schlafen zu müssen ist für niemanden erstrebenswert. Der reibungslose Ablauf der An- und Abreise ist in Umfragen immer wieder die wichtigste Komponente eines gelungenen Urlaubs, sogar noch vor dem Essen oder der Unterkunft.

Aber spielt es eine Rolle, wer den Flugausfall zu verantworten hat, und wer bezahlt eigentlich für die entstehenden Mehrkosten? Denn nicht immer ist die Sachlage eindeutig.

Kosten, wenn ein Flug annulliert wird

Wenn ein Flug annulliert wird oder sich deutlich verspätet ist, der Anbieter rechtlich verpflichtet, seine Kunden zu entschädigen. Dabei muss die Fluggesellschaft laut EU-Verordnung auch für sogenannte Betreuungsleistungen, also Kosten, die aufgrund der langen Wartezeit entstehen.

Das können sowohl Leistungen für die Verpflegung, aber auch die Unterkunft und zusätzliche Spesen für Transport sein. Eine ganz eindeutige Abgrenzung gibt es hier nicht. Solange der Kunde unvermeidbare Mehrkosten hat, die eindeutig der Pflichtverletzung durch die Fluglinie zuzurechnen sind, kann der Anbieter auch in Regress genommen werden.

Generell sind Betreuungsleistungen immer dann fällig, wenn der Flug sich für mehr als zwei Stunden verspätet. Dabei muss der Anbieter im Rahmen der Ansprüche für alle Kosten der betroffenen Passagiere aufkommen. Und zwar unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft für die Verspätung direkt verantwortlich ist oder der Flugausfall oder die Verspätung durch andere Umstände wie zum Beispiel einen Fluglotsenstreik ausgelöst wurde.

Entschädigung fordern

Viele Fluggesellschaften haben automatisierte Verfahren, mit denen die Kunden ihre Entschädigung beantragen können. Dabei wird die Anfrage online von einem Programm geprüft und direkt zugelassen oder abgelehnt.

Der betroffene Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Weg zu gehen. Eine Entschädigung kann ebenfalls über andere Wege eingefordert werden. Insbesondere, wenn es sich um eine große Summe handelt oder eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, bevorzugen viele Leute direkt den Gang zum eigenen Anwalt.

Die dritte Methode, die sich immer weiter durchsetzt, ist die Beauftragung eines Dienstleisters wie zum Beispiel Flightright, der die gesamte Abwicklung übernimmt und dafür eine Provision einbehält.

Was tun, wenn die Fluglinie nicht zahlt?

Falls Sie die Forderung zur Entschädigung selbst eingereicht haben, kann es passieren, dass der Anbieter die Erstattung direkt ablehnt oder gar nicht erst reagiert. Statt sich direkt beim Anwalt zu informieren, können Sie sich auch selbst die Schlichtungsstelle wenden. Das Verfahren der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos. Allerdings sollten Sie dringend darauf achten, den Vorfall bei der richtigen Stelle einzureichen.

Jede Airline kann sich der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) anschließen, falls dies nicht der Fall ist, wird die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) tätig. Die Ansprüche gelten bis zu einer Höhe von 30. 000 Euro.

Eine Schlichtung ist rechtlich bindend. Man sich aber auch in komplizierten Fällen an einen entsprechenden Dienstleister wie Flightright wenden. (sl)

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