Neustadt. Der Strafrichter beim Amtsgericht Neustadt hat am 18. Februar einen 66-jährigen aus Elmstein wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze zu je 25 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Sommer 2014 den damals 12-jährigen Maximilian Kuwalewsky mehr als drei Wochen den Sorgeberechtigten entzogen hat. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte den Minderjährigen bei sich zu Hause und bei Bekannten in Eisenberg untergebracht und außerdem Kontakte zu einem Pressevertreter vermittelt hat.
In diesem Verhalten sah das Gericht nicht nur ein passives Unterstützen, sondern ein aktives Tun des Angeklagten. Er habe den Aufenthaltsort des Maximilian gegenüber jedermann, auch gegenüber allen in Betracht kommenden Sorgeberechtigten verheimlicht.
Rechtfertigungsgründe hat das Gericht nicht erkennen können. Vermeintliche gute Absichten seien rechtlich nicht erheblich.
Dem Angeklagten sei auch bewusst gewesen, dass er gegen rechtliche Regelungen, insbesondere des Familienrechts, verstößt.
Zum Hintergrund (der Pfalz-Express berichtete mehrfach): Den Eltern von Maximilian war durch das Amtsgericht Neustadt das Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen worden. Das Kind war in einem Heim in der Südpfalz untergebracht, wohin es am Tag des Verschwindens durch das Jugendamt zurückgebracht werden sollte.
Maximilian hatte sich aus dem Heim entfernt und zu seiner Mutter begeben, wo er nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde interimsmäßig bleiben durfte.
Nachdem seine Mutter durch ein Telefonat von der zuständigen Behörde am 20. Juni erfuhr, dass Maximilian wieder in das Heim zurückgebracht werden soll und den Jungen darüber informierte, riss er sich los und lief weg. Eine große Suchaktion war die Folge, doch der Junge war aufauffindbar geblieben.
Da Anhaltspunkte für den Aufenthalt des Jungen in den Bereichen Elmsteiner Tal bzw. in der Nordpfalz vorhanden waren, wurden Durchsuchungsbeschlüsse im Strafverfahren wegen Kindesentziehung für zwei Wohnanwesen vollstreckt. Am 17. Juli wurde er schließlich von der Polizei bei einem Bekannten der Familie gefunden.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte den Sachverhalt als solchen eingeräumt hat, allerdings auch über mehrere Wochen den Angehörigen von Maximilian Leid zugefügt und eine umfangreiche und kostenintensive Suchaktion ausgelost habe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche Berufung oder Sprungrevision eingelegt werden. (red/desa)

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