Donnerstag, 12. Dezember 2024

Wende im Fall Kuwalewsky: Alle vier Kinder dürfen zuhause bleiben

20. August 2014 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Regional

Andrea Kuwalewsky und ihre vier Kinder sind wieder vereint.
Fotos: pfalz-express.de/Licht
Bildergalerie am Textende

Lambrecht/Klingenmünster – Der Fall Maximilian Kuwalewsky (wir berichteten) ist längst zu einem Fall „Familie Kuwalewsky“ geworden. Nun scheint für Mutter Andrea und die vier Kinder ein glücklicher Ausgang in Sicht.

 Die Kinder waren nach der Scheidung der Eltern auf amtliche Anordnung in einem Kinderheim in Silz untergebracht worden. Maximilian (12) war im Juni während eines Besuchs bei seiner Mutter weggelaufen, weil er nicht wieder ins Heim zurück wollte.

Nachdem seitens des Jugendamts zugesichert wurde, dass Maximilian bei seiner Mutter bleiben dürfe, sollten die anderen drei Geschwister jedoch schon am 21. August in ein 300 Kilometer entferntes Kinderheim in Kassel (Hessen) verlegt werden.

Benjamin (10), Johanna (9) und Tillmann (6) erfuhren erst bei einem Umgangstermin mit ihrer Mutter und Mitarbeitern des Jugendamts Kreis Bad Dürkheim auf der Burg Landeck in Klingenmünster am 20. August davon – und weigerten sich, mit den Begleitpersonen zurück ins Kinder- und Jugenddorf in Silz zu fahren.

Die beiden Umgangsbegleiterinnen des Jugendamts riefen die Polizei. Die Beamten der Polizeiinspektion Bad Bergzabern durften oder wollten jedoch keine Gewalt anwenden, um die Kinder wieder ins Auto zu setzen.

Im Burghof hatten sich derweil zahlreiche Unterstützer von Andrea Kuwalewsky eingefunden, darunter auch Vertreter der Piratenpartei Landau  und Petra Litzenburger, 1. Vorsitzende der „Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen (EMGS) e. V.“.

Litzenburger begleitet die Familie seit einiger Zeit, da Andrea Kuwalewsky dem Heim Misshandlungen sowie fahrlässiges und nachlässiges Verhalten gegenüber ihren Kindern vorwirft. Das Heim hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Dennoch soll gegen zwei Mitarbeiter Strafanzeige gestellt worden sein.

„Ich wollte nur zu meiner Mutter“

Maximilian selbst erklärte gegenüber dem Pfalz-Express, dass die meisten Mitarbeiter dort „eigentlich schon ganz in Ordnung“ seien. Diese beiden jedoch seien „schlimm“ gewesen. „Einer hat mich einmal mit der Faust so auf den Oberarm geschlagen, dass ein riesiger Bluterguss entstanden ist“, erzählte der Zwölfjährige.

Eine Mitarbeiterin habe ihn mit der flachen Hand heftig ins Genick geschlagen, so dass ihm schwindelig geworden sei.

Auch sonst habe er sich unglücklich gefühlt: „Ich wollte einfach nur zu meiner Mutter. Als ich sie anrufen wollte, um zu hören, wie es ihr geht, hat man mir das nicht erlaubt.“ Auch der einzige Spaßfaktor im Heim, eine Wippe im Garten, habe man ihm dort verboten.

„Gutachten ignoriert“

Die Unterstützergruppe indes ist sauer auf das Jugendamt. Die Mitarbeiter hinterfragten nichts, würden rein nach Aktenlage an einmal getroffenen Entscheidungen festhalten und eventuelle Fehlentscheidungen nicht eingestehen. Auch das psychiatrische Gegengutachten über Andrea Kuwalewsky habe man stringent ignoriert.

In einem Schreiben, das dem Pfalz-Express vorliegt, bescheinigt der Psychiater und Neurologe Dr. Friedrich Weinberger nach dreimaligem Begutachten Andrea Kuwalewsky „seelische Stabilität und damit Erziehungsfähigkeit für ihre vier Kinder“. Er warnt eindringlich davor, die Kinder von der Mutter zu entfernen.

Dies wäre ein „Akt seelischer Grausamkeit“, dem jegliche Grundlage fehle und nur zu seelischen Schäden der Kinder führen könne, so der Mediziner.

Am Ende gab das Jugendamt nach: Alle vier Geschwister dürfen vorerst bei ihrer Mutter in Lambrecht bleiben. Nach diesem Beschluss brachen alle Fünf in Tränen aus – Glückstränen selbstredend. Andrea Kuwalewsky hätte ihre Kinder sowieso nicht mehr hergegeben: „Und wenn wir uns hier mit Schlafsäcken hier verbarrikadiert hätten: Ich lasse meine Kinder nicht im Stich“, sagte sie.

Der richterliche Beschluss steht jedoch noch aus. (cli)

Weitere Berichterstattung folgt.

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7 Kommentare auf "Wende im Fall Kuwalewsky: Alle vier Kinder dürfen zuhause bleiben"

  1. SX sagt:

    Herrlich und wunderbar. Gekämpft, gehofft und wieder eine Familie.
    Mit einem großen Dank an die Menschen vor Ort, die sich spontan für das Wohl der Kinder und das Recht auf ein Zuhause bei ihrer fürsorglichen Mama einsetzten.
    Das ist Zivilcourage, die dieses Land braucht.
    Unterstützer unterhalten einen blog für die Familie.
    Wer den Namen ‚Kuwalewsky‘ und ‚Kindesentzug‘ ergooglet, kommt automatisch drauf.
    Übrigens hätte die Heimunterbringung der drei kleinen Kinder den Kreis Bad Dürkheim jährlich etwa 188.000 € gekostet. Zugleich werden der Mutter durch das Jugendamt die Übernahme der Fahrtkosten zur medizin. nötigen Behandlung nach Ludwigshafen für Max (12) verweigert, dessen rechter Fuß im Heim in Silz ärztlich nicht versorgt worden war.

    • Dieckmann k sagt:

      Hallo ich verfolgen aus Interresse den Fall schon eine Weile , ich freue mich für diese Kinder ohne Ende. Ich hoffe mal das diese Leute die den Fall zu verantworten haben , mal in sich gehen und nach denken beginnen , was wäre wenn man Software mit ihren Kindern praktizieren würde . Der Mama und den Kids wünsche ich nur alles gute ,das dieses Unrecht ein Ende nimmt . Gruss Dieckmann. K .

  2. SX sagt:

    Über das vom Jugendamt nun für die drei kleinen Kinder, 6,8,10 Jahre alt, vorausbestimmte neue Heim in Kassel, Frasenweg 2, heißt es in einem online stehenden Artikel der Zeitung HNA:

    (…) Fünf Sozialpädagogen und Erzieher im Schichtdienst werden rund um die Uhr die Kinder betreuen. Sie kommen aus Familien, hieß es, mit vielfältigen Problemlagen wie Alkoholismus, exzessivem Medienkonsum, Gewalt, Schulverweigerung, Verwahrlosung, ADHS. Diese Kinder können nicht mehr dauerhaft oder vorübergehend zu Hause leben.

    In der Wohngruppe in dem Haus am Frasenweg, das die Deutsche Annington derzeit für rund 200 000 Euro saniert, wie es hieß, sollen sie zur Ruhe kommen, verlässliche Bezugspersonen finden, eine feste Tagesstruktur mit verbindlichem Schulbesuch und Freizeitangeboten finden, aber auch verbindliche Regelungen im sozialen Umgang sowie Konflikte gewaltfrei lösen lernen und Verantwortung für sich und andere übernehmen. (…)

    —>>> “ Problemlagen wie Alkoholismus, exzessivem Medienkonsum, Gewalt, Schulverweigerung, Verwahrlosung, ADHS“ lagen und liegen bei Familie Kuwalewsky, Mama Andrea ist Polizeibeamtin, ersichtlich nicht vor. Die Kinder gelten als wohlerzogen und angepasst, zugewandt und freundlich.
    Dies wurde auch vor Gericht von Familie und Freunden sowie Ärzten immer wieder bestätigt.
    Vielmehr muss man also fragen, ob nicht die Unterbringung dieser Kinder in so einer Heimeinrichtung eine tatsächliche ‚Kindeswohlgefährdung‘ darstellt?
    Ich persönlich hätte als Mutter Angst um meine Kinder, wenn ich sie in so einem Umfeld wüsste.
    Es empfiehlt sich auch, sich per Luftbild einen Eindruck von dem Heim zu verschaffen: Kassel, Nordhessen, Frasenweg 2 (Kirchditmold, Stadtteil von Kassel).
    Nebendran ein riesiger Rangierbahnhof mit -zig Gleisen. Da möchte man nicht wirklich wohnen, schon gar nicht, wenn man aus einem so idyllischem Wohnumfeld wie diese Kinder kommt.

  3. Treml sagt:

    Sie ist sehr tolle Mutter! ich kann die Frau genug lange, ich verstehe dass nicht wie so Amtlisch ist alles möglich!
    Es ist traulisch, dass Gelt und Position hat mehr macht wie Mutter- Liebe.
    Jugendamt und Gericht hat nicht zu suchen in dem Fall. Ihre Ex- Mann auch nicht !!!
    Lassen Sie endlich in Ruhe! Sie und Ihre Kinder!!!

  4. J. Buchholz sagt:

    Mich beeindruckt besonders die Einstellung der herbeigerufenen Polizei, die gegenüber den Kindern KEINE GEWALT anwenden möchte. Ein erster Schritt in die richtige Richtung.

    Zuerst dachte ich, der Fall des weggelaufenen Maximilian wäre in wenig übertriebn, aber nachdem ich mich informiert habe, muss ich den Kindern und der Mutter ein großes Kompliment aussprechen, da sie auf diesem Weg eine Familienzusammenführung erst ermöglicht haben.

    Das Jungendamt soll sich um die Fälle KÜMMERN (!!!!) die es wirklich nötig haben!

  5. Karin Oppler sagt:

    Ich habe seit geraumer Zeit täglich Kontakt zur Familie Kuwalewsky. Die Mutter ist eine ausgesprochen liebenswerte Frau. Mit wenigen Mitteln gestaltete sie die Geburtstage und Schulanfänge ihrer Kinder. Sie kämpfte wie eine Löwin um ihre Kinder, ständige Arztbesuche und Abweisungen wegen fehlender Krankenkarte bei Max. Die Kinder besuchen 2 Wochen die Schule und hatten keine Bücher. (…) Was dieser Familie angetan wurde ist mit Worten nicht gutzumachen. Ich wünsche Allen weiterhin viel Kraft und lasst euch nicht unterkriegen,wir stehen hinter euch.

  6. Reinhold Heck sagt:

    Wenn ich solche Sätze höre wie “ das Jugendamt“ oder “ das Familiengericht“ werde ich ärgerlich! Das Jugendamt existiert weil wir, die Bürger das so wollen! Entscheidungen jedoch werden von mehr oder weniger qualifizierten Mitarbeitern/innen getroffen. Ebenfalls so verhält es sich doch auch mit den s.g. Familiengericht. Und nun stelle ich doch mal eine Frage in den Raum; wie können diese Leute sich anmaßen in das Leben von Kindern derartig einzugreifen. Diese ohne Not aus einer Familie zu reißen und zu traumatisieren! Hierzu gibt es einige Urteile des BGH, die eben solche Traumatisierungen als Körperverletzung ansehen. Siehe hier: http://www.psychotrauma-kinder.de/main.html und hier einige Urteile des BGH Gesundheitsbeschädigung
    10
    Als Gesundheitsbeschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichenden Zustandes anzusehen, gleichgültig, auf welche Art und Weise die Beeinträchtigung erfolgt; mit einer Schmerzempfindung braucht sie nicht verbunden zu sein (BGH, Urt. v. 18.10.2007 – 3 StR 248/07 – NStZ 2009, 34).

    Rein psychische Empfindungen (z.B. Angst- und Panikgefühle durch Verfolgung) reichen nicht, um eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB zu begründen. Dafür spricht neben dem Wortlaut dieser Vorschrift auch § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB, der zwischen der Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen und der seelischen Entwicklung ausdrücklich unterscheidet. Vielmehr liegt in diesen Fällen eine Körperverletzung nur dann vor, wenn die psychischen Einwirkungen den Geschädigten in einen pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand versetzt haben (vgl. nur BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2, insoweit in BGHSt 41, 285 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1997, 123; 1986, 166; NStZ-RR 2000, 106; BGH, Beschl. v. 17.1.2001 – 1 StR 480/00 – StV 2001, 214; BGH, Urt. v. 9.10.2002 – 5 StR 42/02 – BGHSt 48, 34 – StV 2003, 74).

    Beispiel: Während des gesamten Überfalls wurde der Zeugin ein Messer unmittelbar an den Hals gehalten. Sie erlitt dadurch einen Schock, der in der Folgezeit bei ihr zu Angstzuständen, Magenbeschwerden und Schlafstörungen führte. Daraus ergibt sich, daß ihre durch die Tat bedingten psychischen Beeinträchtigungen sie in einen pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand versetzten. Damit ist der objektive Tatbestand der Körperverletzung erfüllt (vgl. BGH, Beschl. v. 17.1.2001 – 1 StR 480/00 – StV 2001, 214; BGH NJW 1996, 1068, 1069 m.w.Nachw.).

    Ist eine Gesundheitsschädigung des durch die Tat nachhaltig traumatisierten Opfers eingetreten, welches unter erheblichen Angstzuständen litt, in bestimmten Situationen am ganzen Körper zu zittern begann und unter Albträumen litt, in denen sie um sich schlug und nass geschwitzt aufwachte, muss insoweit festgestellt sein, dass der Angeklagte diese Beeinträchtigungen (bedingt) vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2006 – 2 StR 382/06 – NStZ 2007, 218).

    Zur Zurechnung der schweren und dauerhaften gesundheitlichen Folgen für das Tatopfer als verschuldete Auswirkungen der Tat im Sinne des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB unabhängig vom Vorliegen – sukzessiver Mittäterschaft – vgl. BGH, Beschl. v. 9.2.2010 – 4 StR 492/09
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    Hier auf eine s.g. juristische Lösung zu warten ist doch meines Erachtens nur eine Unterwerfung in Machtansprüche, die so nicht existieren. Wenn sich solche Leute juristischer Taschenspielertricks bedienen um Kinder zu schädigen und traumatisieren muss dem dringend Einhalt geboten werden. Denn; das ist doch wohl offensichtlich, dieses Gefasel von angeblichem „Kindeswohl“ ist für die Leute des Jugendamtes, diverser Sozialpädagogen, Heimerzieher und was da noch so in diesem „Geschäft“ tätig ist nur eine Gelddruckmaschine. Jedes Kind ist im Schnitt ca. 3000 € im Monat wert. Darüber sollte man mal offen reden und öffentlich machen!! Nicht zuletzt die Juristen, die ebenfalls hier involviert sind (wo sind sie es nicht?) Auch sie leben hier von der „Ware “ Kind!! Wobei dann natürlich; da ja angeblich gesetzlich sanktioniert, das Kindeswohl erst an zweiter Stelle kommt.