Donnerstag, 18. April 2024

Ex-BND-Präsident und Terrorexperte kritisieren Karlsruher Urteil zur Überwachung

19. Mai 2020 | Kategorie: Nachrichten

Bundesnachrichtendienst
Foto: dts Nachrichtenagentur

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der BND Datenströme im Ausland nicht ohne konkreten Anlass überwachen darf, scharf kritisiert.

„Das ist ein schwarzer Tag für den BND und die Sicherheit unseres Landes“, sagte Hanning, der von 1998 bis 2005 BND-Präsident war, der „Bild-Zeitung“. Er frage sich „wirklich, ob sich das Gericht über die Konsequenzen dieses Urteils für die Sicherheit unseres Landes“ im Klaren sei.

Hier werde die Sicherheit deutscher Bürger im In- und Ausland aufs Spiel gesetzt, so der ehemalige BND-Präsident weiter.

Der Terrorexperte Peter Neumann sagte, das Verfassungsgericht habe mit seinem Urteil klar gemacht, „dass die deutschen Grundrechte, die eigentlich nur für Bürger in der Bundesrepublik gelten, auch für Nicht-Deutsche im Ausland angewendet werden müssen.“ Die Folge davon sei: „Wenn der BND einen Taliban-Kommandeur in Afghanistan abhören will, muss er im Prinzip die gleichen Hürden nehmen und die gleichen Voraussetzungen schaffen, als würde er einen in Deutschland lebenden Deutschen abhören. Das ist doch absurd“, so der Terrorexperte.

Info

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts gekippt. Auch die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland sei an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden und verstoße derzeit gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit.

„Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten“, so die Karlsruher Richter. Eine verfassungsmäßige Ausgestaltung der „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ sei jedoch möglich.

Nach der Entscheidung ist die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Artikel 1 des Grundgesetzes nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Das gelte unabhängig davon, ob die Überwachung vom Inland oder vom Ausland aus erfolge.

Die beanstandeten Vorschriften dürfen aber bis zum Jahresende 2021 fortgelten, „um dem Gesetzgeber eine Neuregelung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen zu ermöglichen“, so das Bundesverfassungsgericht.

Zu den Beschwerdeführern gehörten insbesondere ausländische Journalisten, die im Ausland über Menschrechtsverletzungen in Krisengebieten oder autoritär regierten Staaten berichten. Sie hatten mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des BND-Gesetzes aus dem Jahr 2016 und ihnen hierdurch drohende Überwachungsmaßnahmen geklagt (Urteil vom 19. Mai 2020, 1 BvR 2835/17).

(dts Nachrichtenagentur/red)

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