Bis 12. August 2016 können Landwirte und Winzer Förderanträge im Rahmen des EU-Förderprogrammes EULLa für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus bei der Kreisverwaltung Germersheimstellen.
Das teilte der für Umwelt und Landwirtschaft zuständige Kreisbeigeordnete Michael Braun mit.
Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms
Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen (10 landwirtschaftliche Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, 5 Vertragsnaturschutzmaßnahmen und die Maßnahme Einführung/Beibehaltung des ökologischen Landbaus) gefördert.
Förderanträge können für die folgenden 16 Programmteile gestellt werden:
· Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,
· Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
· Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
· Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
· Alternative Pflanzenschutzverfahren,
· Umwandlung von Acker in Grünland,
· Anlage von Gewässerrandstreifen,
· Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
· Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
· Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
· Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
· Vertragsnaturschutz Grünland,
· Vertragsnaturschutz Kennarten,
· Vertragsnaturschutz Acker,
· Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
· Vertragsnaturschutz Streuobst.
Für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), das sind alle 15 Maßnahmen außer der Förderung des Ökolandbaus, wurden die Auswahlkriterien neu festgelegt.
Die für die „Vielfältigen Kulturen“ vorgesehenen Haushaltsmittel wurden von einer Million Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt. In den Programmteilen „Biotechnischer Pflanzenschutz“ und „Umwandlung von Acker in Grünland“ sind für Neuzugänge 200.000 Euro vorgesehen.
Für alle drei Bereiche wurden die Haushaltsmittel im Gegensatz zu den übrigen zwölf AUKM beschränkt.
Bei der Förderung der Vertragsnaturschutzmaßnahmen Acker, Grünland, Kennarten, Streuobst und Weinberg erhalten Anträge, die im Vorjahr nicht bedient werden konnten, eine höhere Priorität.
Gefördert werden insbesondere Wirtschaftsweisen, die Lebensräume für wild lebende Tiere und Pflanzen erhalten oder gar schaffen, wie beispielsweise die extensive Bewirtschaftung blumenbunter Wiesen und Weiden, die Anlage blühender Ackerstreifen oder die Pflege von Streuobstwiesen.
Alle Flächen im Bereich Vertragsnaturschutz müssen begutachtet werden und naturschutzfachlich geeignet sein, um Fördergelder zu erhalten.
Einzelheiten zu den Programteilen gibt es auf der Internetseite www.eler-eulle.rlp.de oder www.agrarumwelt.rlp.de informieren.
Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, Petra Heid (Tel.-Nr. 07274/53-257) oder Thomas Römer (Tel.-Nr. 07274/53-358).
Info zu EULLE:
„EULLE“ steht für „Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ für die Förderperiode 2014-2020 und ist der Nachfolger von „PAUL“ (Entwicklungsprogramm Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen und Landentwicklung).
Das Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 300 Millionen Euro finanziert. Hinzu kommen Kofinanzierungsmittel von Bund und Land oder anderen öffentlichen Trägern etwa in gleicher Höhe.
Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen (10 landwirtschaftliche Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, 5 Vertragsnaturschutzmaßnahmen und die Maßnahme Einführung/Beibehaltung des ökologischen Landbaus) gefördert.

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