Bis 20. Juli 2018 können Landwirte und Winzer Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen.
Mit dem EULLa-Programm haben Landwirte die Chance, eine Förderung für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zu erhalten, wenn sie dabei freiwillig zusätzliche Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Landschaftserhalts beachten.
Inhalte des EULLa-Förderprogramms
Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des Ökologischen Landbaus und 5 Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.
Förderanträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:
- Einführung und Beibehaltung Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,
- Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
- Anlage von Gewässerrandstreifen,
- Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
- Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchte über Winter,
- Umwandlung von Acker in Grünland,
- Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
- Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
- Alternative Pflanzenschutzverfahren,
- Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
- Vertragsnaturschutz Grünland,
- Vertragsnaturschutz Kennarten,
- Vertragsnaturschutz Acker,
- Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
- Vertragsnaturschutz Streuobst.
Für die 10 landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 2,5 Mio. Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind min. 0,5 Mio. Euro und für den Ökologischen Landbau 2 Mio. Euro für Neuanträge vorgesehen.
Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Auswahlkriterien. Diese Auswahlkriterien sollen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sicherstellen. Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen und die Vielfältigen Kulturen im Ackerbau bei.
Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.
Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz für die Produktionsbereiche Acker, Grünland, Streuobst und Weinberg wird darüber hinaus auf partnerschaftliche Umsetzung des Leitziels Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung gesetzt. Dabei werden Aktivitäten von Landwirten und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert.
Dazu gehören zum Beispiel der Erhalt von artenreichen Feuchtwiesen, Magerweiden oder Halbtrockenrasen durch extensive Bewirtschaftung oder die Schaffung neuer Strukturen wie Lichtäckern, Ackerwildkrautstreifen oder Streuobstwiesen. Sie alle bieten den charakteristischen Arten unserer Agrarlandschaft wie Vögeln, Wildbienen, Käfern oder kleinen Säugetieren auf ihre Weise Nahrung, Lebensraum und Deckung.
Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.
Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beratern und Beraterinnen der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden.
Infos im Kreis Germersheim:
Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren EULLa 2018 sind bei der Kreisverwaltung, Frau Heid (Tel. 07274/53-257) sowie auf den Internetseiten www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de erhältlich bzw. abrufbar.
Infos im Kreis Südliche Weinstraße
- Frau Kaiser, Telefon: 06341/940 150 und Frau Theis, Telefon: 06341/940 435
- Frau Nuber, Telefon: 06341/940 436

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