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Brüssel – Die EU-Kommission geht vorläufig davon aus, dass Tiktok gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.
So komme das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nach, ein verpflichtendes Verzeichnis für Werbung zu veröffentlichen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Dieses „Repository“ sei für Forscher und die Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung, um Betrugsanzeigen, hybride Bedrohungskampagnen sowie koordinierte Informationsoperationen und gefälschte Werbung zu erkennen.
Für die vorläufige Feststellung hatte die Kommission nach eigenen Angaben unter anderem interne Unternehmensdokumente ausgewertet und Experten befragt. Tiktok hat nun die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet.
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, kann die Kommission eine Entscheidung über die Nichteinhaltung erlassen, die eine Geldbuße von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters.
Im Februar 2024 hatte die Kommission das aktuelle Verfahren eingeleitet. Neben der Werbetransparenz betraf die Einleitung auch die negativen Auswirkungen, die sich aus der Gestaltung der algorithmischen Systeme von Tiktok (wie „Hasenlocheffekte“ und Verhaltenssucht), der Alterssicherung, der Verpflichtung zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige und dem Datenzugriff für Forscher ergeben, für die die Untersuchung fortgesetzt wird.
Darüber hinaus hat die Kommission im Dezember 2024 ein förmliches Verfahren gegen Tiktok wegen des Risikomanagements im Zusammenhang mit Wahlen und dem zivilgesellschaftlichen Diskurs eingeleitet, das ebenfalls weiterläuft.
Die Kommission hat zudem ein Hinweisgeber-Tool eingerichtet, das es Mitarbeitern und anderen Personen mit Kenntnissen ermöglicht, sich anonym an die Kommission zu wenden, um zur Überwachung der Einhaltung durch die Kommission durch benannte sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen beizutragen. (dts Nachrichtenagentur)

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