Brüssel – Als Lehre aus dem VW-Abgasskandal will EU-Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourova in allen EU-Staaten das Recht auf europaweite Sammelklagen schaffen.
„Der VW-Skandal hat uns eine harte Lektion erteilt. Als Lehre daraus will ich die Rechte der Autokäufer in Europa stärken und eine europaweite Sammelklage einführen“, sagte Jourova der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Anders als in den USA haben VW-Käufer in Europa bisher keine Kompensationszahlung erhalten. Juristisch haben Verbraucher in Europa den Nachteil, dass es auf Ebene der Europäischen Union keine Musterverfahren wie in den Vereinigten Staaten gibt.
VW-Käufer in Deutschland müssen individuell ihre Schadenersatzforderungen durchfechten. „Ich will, dass die europäischen Verbraucher ihre Kräfte bündeln und ihre Klagen koordinieren können“, sagte Jourova. Eine entsprechende Empfehlung an die EU-Staaten 2013 sei weitgehend wirkungslos geblieben, deshalb sei ein Gesetz nötig: „Ich arbeite an einer Initiative für das nächste Jahr.“
Musterklagen haben nach Ansicht der EU-Kommissarin nicht nur einen Vorteil für Verbraucher, sondern auch für die oft völlig überlasteten Gerichte. „Wenn wir die Möglichkeit von Sammelklagen schaffen, entlastet das auch das Justizsystem. Außerdem stärkt es das verloren gegangene Vertrauen der Europäer in den Rechtsstaat und die Gerechtigkeit“, so Jourova. (dts Nachrichtenagentur)
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Berlin – Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat offenbar die Einführung einer Art Sammelklage von Kunden gegen Unternehmen blockiert.
Am 14. Dezember 2015 habe der Verkehrsminister aus einem Entwurf des Justizministeriums für einen Bericht an den Bundestag alles herausgestrichen, was dort zu einer möglichen Musterklage für Verbraucher stand, berichten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR.
Dobrindt habe handschriftlich notiert: „Lehnen wir ab!!! Komplett streichen!“
Das von Heiko Maas (SPD) geleitete Bundesjustizministerium hatte vor einem Jahr anlässlich des VW-Skandals begonnen, ein Gesetz über eine Musterklage auf den Weg zu bringen. Kunden sollen sich künftig gemeinsam gegen mangelhafte Produkte oder überhöhte Preise wehren und Schadenersatz fordern können.
Doch als das Justizressort den Bundestag über dieses Vorhaben und andere Konsequenzen aus der Abgasaffäre von Volkswagen informieren wollte, sei Dobrindt eingeschritten, berichten die drei Medien. Als das Parlament am 15. Dezember 2015 den Regierungsbericht erhielt, habe das ursprünglich vorgesehene Kapitel „Prüfung der Einführung einer Musterfeststellungsklage“ gefehlt.
Dobrindts bislang öffentlich nicht bekannter Eingriff erklärt, warum beim Verbraucherschutz seither nichts mehr voran gegangen ist. Bislang sind Kunden in Deutschland weitgehend auf sich alleine gestellt, wenn sie Produkte oder Preise bemängeln und Geld zurückfordern.
Das gilt auch für die 2,4 Millionen Besitzer von VW-Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. Mehrere Dutzend Volkswagen-Kunden klagen einzeln bei Gericht. Für einen Musterprozess, dem sich viele Verbraucher anschließen könnten, gibt es keine rechtliche Grundlage.
In den USA ist das anders, dort sind Sammelklagen möglich. Für die Fachleute im Verkehrsministerium war das Vorhaben bei den Beratungen Ende 2015 „nicht streitig“, schreiben die drei Medien. Doch Minister Dobrindt habe abgelehnt. Die Streichung sei „ohne Kommentar erfolgt“, klagten Referenten im Justizressort.
Auf Anfrage erklärte Dobrindt jetzt, ob Musterklagen ein gutes Instrument seien, lasse sich noch nicht sagen. Bislang gebe es ja gar keinen Gesetzentwurf. „Wenn es ihn gibt, stehen wir dem offen gegenüber und werden prüfen, ob das machbar ist“, sagte Dobrindt. (dts Nachrichtenagentur)