
Landgericht/Amtsgericht Landau
Foto: Pfalz-Express / Epple
Landau/Maikammer. Die Staatsanwaltschaft Landau hat ihre umfangreichen Ermittlungen zum Tod eines 7-jährigen schwerstbehinderten Mädchens in Maikammer abgeschlossen und Anklage gegen die Mutter erhoben.
Der heute 39-jährigen Frau wird Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen. Das Mädchen war am 7. Februar 2024 in der elterlichen Wohnung in der Verbandsgemeinde Maikammer verstorben.
Nach dem Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchungen starb das Kind, das unter anderem an Epilepsie litt, mit hoher Wahrscheinlichkeit infolge eines epileptischen Anfalls. Die Mutter hatte den Anfall nicht bemerkt, da sie zu diesem Zeitpunkt schlief. Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod des Kindes oder auf eine unzureichende medikamentöse Behandlung der Epilepsie ergaben sich nicht.
Weil das Mädchen bei seinem Tod jedoch stark untergewichtig war, ermittelte die Staatsanwaltschaft weiter wegen des Verdachts einer nicht ausreichenden Versorgung.
Vorwurf der unzureichenden Ernährung
Der Anklage zufolge hat die Mutter das Mädchen, das über eine Magensonde ernährt werden musste, nicht mit der ärztlich verordneten hochkalorischen Sondennahrung versorgt. Stattdessen soll sie ausschließlich einen selbst hergestellten Babybrei über die Sonde verabreicht haben.
Auch als erkennbar war, dass das Kind zunehmend an Gewicht verlor und stark abmagerte, soll die Mutter weder die Ernährung umgestellt noch einen Arzt aufgesucht haben. Ein medizinisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die unzureichende Ernährung zu einer starken Auszehrung und einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit des Kindes geführt hat.
Ob die Unterernährung ursächlich zum tödlichen Ausgang des epileptischen Anfalls beigetragen hat, konnte jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden. Das Amtsgericht Landau – Schöffengericht – muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Hintergrund
Die Staatsanwaltschaft Landau hatte bereits im Februar 2024 gemeinsam mit der Polizeidirektion Landau über den Todesfall informiert. Die nun abgeschlossenen Ermittlungen umfassten insbesondere eine Obduktion sowie weitere umfangreiche rechtsmedizinische und kriminalistische Untersuchungen. (Quelle: Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz, 8.06.2026)

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