Mittwoch, 24. April 2024

Emnid: AfD gleichauf mit SPD

6. Oktober 2019 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Drei Wochen vor der Landtagswahl in Thüringen verliert die SPD an Zustimmung.

Im sogenannten Sonntagstrend, den das Meinungsforschungsinstitut Emnid wöchentlich für die „Bild am Sonntag“ erhebt, verlieren die Sozialdemokraten einen Prozentpunkt und kommen nur noch auf 15 Prozent. Die SPD liegt damit gleichauf mit der AfD, die wie in der Vorwoche 15 Prozent erhält.

Die FDP dagegen gewinnt einen Prozentpunkt hinzu und landet nun bei 8 Prozent. Keine Veränderungen gibt es bei der Union, die weiterhin auf 27 Prozent der Stimmen kommt. Unverändert ist auch das Ergebnis der Grünen, die bei 21 Prozent verharren. Auch die Linke erhält dasselbe Ergebnis wie in der Vorwoche und kommt wieder auf 8 Prozent.

Keine Bewegung gibt es auch bei den sonstigen Parteien, die weiterhin bei 6 Prozent liegen. Befragt wurden insgesamt 1.449 Menschen im Zeitraum vom 26. September bis 1. Oktober 2019. Frage: „Welche Partei würden Sie wählen, wenn am nächsten Sonntag Bundestags wahlen wären?“ (dts Nachrichtenagentur)

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3 Kommentare auf "Emnid: AfD gleichauf mit SPD"

  1. Helga sagt:

    Man sollte vielleicht auch die Umfragewerte anderer Institute berücksichtigen. Bei Umfragen der Bildzeitung liegen die AfD-Werte fast immer 2% höher als bei anderen Instituten. Für mich ist das Ergebnis von Forschungsgruppe Wahlen interessant.

  2. Helga sagt:

    Ihre Überschrift passt auch hier leider nicht zum Artikel. Die Umfragewerte bundesweit haben mit den Umfragewerten in Thüringen absolut nichts zu tun. Da haben Die Linke, die AfD und die Grünen zugelegt. Alle anderen haben verloren.

  3. Tobi sagt:

    Wer sich als Beamter zu Faschisten oder Faschismus bekennt, hat gegen seinen Eid verstoßen.

    § 60
    Grundpflichten

    (1) 1Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. 2Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. 3Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

    (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.