
Foto: dts Nachrichtenagentur
Das Elterngeld verlor seit seiner Einführung 2007 bis 2023 rund 38 Prozent an Kaufkraft. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.
„Diese Entwicklung setzt sich ohne Inflationsausgleich weiter fort“, schreiben die Studienautoren, die sich auf Daten des Statistischen Bundesamts und eigene Berechnungen berufen. Die Effekte der Inflation seien seit dem Start des Elterngeldes 2007 nie ausgeglichen worden.
Die Kaufkraftverluste würden insbesondere Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen treffen, so das IW. Eltern, die kein eigenes Einkommen erzielen, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich. „Dieser wurde auch nicht mehr angepasst. Dabei hätte er bis zum Jahr 2023 um 37,8 Prozent auf 413 Euro steigen müssen, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust seit dem Jahr 2007 auszugleichen“, heißt es in der Studie.
Auch Besserverdienende trifft der fehlende Inflationsausgleich. „Deutlich an Kaufkraft verloren hat das Elterngeld auch für Personen, die den Höchstsatz beziehen, der bei einem Inflationsausgleich von 1.800 Euro auf 2.480 Euro hätte steigen müssen“, schreibt das IW. Bei mittleren Einkünften seien die Effekte weniger stark zu spüren.
Der Höchstsatz beim Elterngeld wurde jahrelang nicht nach oben angepasst. Dies führte dazu, dass immer mehr Familien wegen steigender Einkommen den Höchstsatz von 1.800 Euro monatlich erreichen. „Hatten nur 6,3 Prozent der Elterngeld beziehenden Mütter und Väter von im Jahr 2011 geborenen Kindern Anspruch auf diesen Höchstsatz, erreichten bereits 16,7 Prozent der Eltern von im Jahr 2021 geborenen Kindern das entsprechende Nettoeinkommen von 2.770 Euro“, so die Studie.
„Soll das Elterngeld wie bisher wirken, sollte das Sicherungsniveau auch für Familien mit höheren Einkommen real und nicht nur nominal erhalten bleiben, wofür der Inflationsausgleich unumgänglich ist“, fordert das Institut. (dts Nachrichtenagentur)

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