Dienstag, 16. April 2024

E-Autos im Rhein-Pfalz-Kreis können spezielles Nummernschild erhalten

4. Dezember 2015 | Kategorie: Rhein-Pfalz-Kreis
Landrat Clemens Körner hat sein Dienstfahrzeug mit einer E-Nummer versehen lassen. Foto: kv-rhein-pfalz-kreis

Landrat Clemens Körner hat sein Dienstfahrzeug mit einer E-Nummer versehen.
Foto: kv-rhein-pfalz-kreis

Ludwigshafen. In den Zulassungsstellen der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis können Besitzer von Elektro- oder Hybridfahrzeugen ab sofort ein Nummernschild mit einem „E“ erhalten.

Dieser Zusatz dient als Erkennungszeichen und berechtigt in manchen Kommunen zur Nutzung besonderer Privilegien. Landrat Clemens Körner hat auch das Hybridfahrzeug der Kreisverwaltung mit einem entsprechenden Nummernschild ausgestattet.

Fahrzeuge, die das E-Kennzeichen tragen, dürfen besonders ausgewiesene Parkplätze an Ladesäulen benutzen, können von geringeren Parkgebühren profitieren oder ganz davon befreit werden, dürfen die Busspuren benutzen oder besondere Straßen nutzen, die bestimmten Zufahrtsbeschränkungen beispielsweise zum Schutz vor Lärm oder Abgasen unterliegen.

Dies gilt allerdings nur, wenn die Kommunen diese Privilegien in ihrer Gemarkung zulassen und einrichten.

Ein E-Kennzeichen können Halter erhalten, wenn ihr Fahrzeug komplett elektrisch betrieben, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug ist.

Ein Fahrzeug gilt als ein von außen aufladbares Hybridfahrzeug, wenn es über mindestens zwei verschiedene Antriebsformen, davon einen elektrischen Antrieb verfügt, oder einen elektrisch aufladbaren Energiespeicher besitzt.

Dabei darf es maximal 50 Gramm pro Kilometer Kohlenstoffdioxid ausstoßen und der Elektromotor muss eine Reichweite von mindestens 40 Kilometern haben (bis 31. Dezember 2017 von 30 Kilometern). Informationen zu E-Kennzeichen erteilt die Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung. (kv-rhein-pfalz)

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