
Quelle: sparkasse rhein-haardt
Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können.
Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können.
Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Nach der erfolgten Zustimmung des Bundesrats am 27. März 2020 tritt das Gesetz am 1. April 2020 in Kraft.
Die Sparkasse Rhein-Haardt bietet ab sofort derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten an. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, wird den Sparkassenkunden ein einfacher Online-Weg unter www.sparkasse-rhein-haardt.de/fuersieda angeboten, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen. Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen durch die Kundenberater der Sparkasse möglich.
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