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Corona-Hilfe für Außengastronomie – Ausnahmeregelung: Keine Sondernutzungsgebühr

Von Günter Hirschmann

30. März 2021 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Landau

Gastronomie-Außenbereich in Annweiler.
Foto: cmc-hi

Landau/Annweiler. Die Außengastronomie in Rheinland-Pfalz hat unter bestimmten Voraussetzungen (darunter ein negativer Corona-Test der Gäste) geöffnet.

Wurde das in den ersten Tagen von den Menschen noch eher zaghaft angenommen, ist jetzt schon zu beobachten, dass die Angebote auch genutzt werden. Allerdings kostet es Geld, wenn öffentliche Flächen zum Beispiel für Außenbestuhlung genutzt werden. Die Kommune erhebt dafür eine sogenannte Sondernutzungsgebühr.

Ausnahmeregelung in Landau

Die Stadt Landau will ihren Gastronomen in der aktuell so schwierigen Zeit zumindest in einem Punkt Planungssicherheit geben und hat daher die seit dem Corona-Jahr 2020 geltende Ausnahmeregelung für die Außengastronomie noch einmal verlängert. Auf Anregung des Stadtvorstands entschied der Stadtrat Anfang März, weiter auf städtische Sondernutzungsgebühren zu verzichten – und das bis zum 30. September 2021.

Damit dürfen die Landauer Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, die öffentlichen Flächen weiter kostenlos nutzen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt werden.

„Landau lebt von seiner attraktiven Innenstadt, die auch von den Cafés und Restaurants entlang der Fußgängerzone geprägt wird“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU): „In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich mit zahlreichen Gastronomen gesprochen. Sie alle stehen vor enormen Herausforderungen. Und viele von ihnen fürchten um ihre Existenz. Der Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für die Flächen zur Außenbewirtung soll ein Signal an die Gastro-Branche sein, dass wir an ihrer Seite stehen und gemeinsam mit ihnen auf bessere Zeiten im Frühling und Sommer hoffen.“

Übrigens, bereits im vergangenen Corona-Jahr 2020 hatte die Stadt keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie-Flächen erhoben. Immerhin ein Einnahmenverzicht von insgesamt rund 100.000 Euro.

Außengastronomie in Annweiler: Gewollt ist noch nicht gekonnt

Die Situation in der Trifelsstadt ist derzeit noch ziemlich unübersichtlich. Gibt es Erleichterungen für die Außengastronomie in der Corona-Krise? Eine Nachfrage bei Bürgermeister Benjamin Seyfried (parteilos) ergab, dass die hohe Verschuldung der Stadt auch hierbei ein Hemmschuh ist.

„Grundsätzlich ist die Stadt Annweiler aufgrund ihrer derzeitigen Finanzsituation angehalten, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. In diesem besonderen Corona-Jahr wurde aber seitens der Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass dies nicht per se zum Tragen kommt“, schreibt uns dazu der Stadtchef, und fügt hinzu: „Unabhängig davon entsteht eine Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Gebühr der Sondernutzung erst mit Antragsstellung“.

Allerdings, so Seyfried weiter: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss nichts gezahlt werden. Sofern eine Außenbestuhlung beantragt werden würde, entstünde die Gebührenschuld erst mittels eines entsprechenden Gebührenbescheids. Insofern würde der Rat der Stadt Annweiler am Trifels, nach Vorlage eines entsprechenden Erlassantrags in Bezug auf den Gebührenbescheid, im Einzelfall entscheiden“.

Auf einer der nächsten Sitzung des Stadtrats nach Ostern soll das Thema Corona-Hilfe für Außengastronomie auf die Tagesordnung kommen. (cmc-hi)

Die attraktive Landauer Innenstadt. Auch hier darf die Außengastronomie ab Montag, 22. März, wieder öffnen – unter strengen Vorgaben.
Quelle: Stadt Landau

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