Landau/Germersheim/SÜW Der Arbeitskreis Südpfalz (AKS) der CDU hat die Landesregierung in einem Schreiben aufgefordert, sich an den Kosten des Kita-Ausbaus stärker zu beteiligen. Der Arbeitskreis Südpfalz setzt sich aus den Spitzen der drei CDU-Kreisverbände Südliche Weinstraße, Landau und Germersheim zusammen.
„Es muss weiter intensiv daran gearbeitet werden, die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ab 1. August 2013 zu erfüllen“, sagte der Leiter des Arbeitskreises, der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart. Dieser Rechtsanspruch solle den Familien Wahlfreiheit hinsichtlich der Betreuung ihrer Kleinkinder ermöglichen, machte Gebhart deutlich.
Auch andere Mitglieder unterstützen diese Forderung: “Wir haben in Landau mit großer Kraftanstrengung unsere Hausaufgaben gemacht, wir wollen die Eltern und Familien bestmöglich unterstützen. Aber wir brauchen mehr Unterstützung vom Land dabei“, so Landaus Bürgermeister Thomas Hirsch.
Für den Landtagsabgeordnete Martin Brandl ist das Land sogar in der Pflicht, „im Rahmen der bestehenden 1/3-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kommunen die investiven Kosten des Kita-Ausbaues in den Kommunen zu übernehmen und gegebenenfalls rückwirkend an die Kommunen/Träger der Kitas für bauliche Maßnahmen ab 2008 auszuzahlen, denn insbesondere die Kommunen sind hier vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt.“
Auch der Erste Kreisbeigeordnete der Südlichen Weinstraße Nicolai Schenk sieht das so: „Wir haben im Landkreis SÜW die Weichen zur Erfüllung des Rechtsanspruches ab August 2013 gestellt und können diesen erfüllen. Die finanzielle Hauptlast haben dabei allerdings die Ortsgemeinden getragen. Wir stehen gut da, aber wir vermissen die Beteiligung des Landes an den Ausbaukosten der Gebäude.“ Schenk mahnte weiter aber auch die Belastung des Erzieherpersonals und die Qualität der Betreuung in den Einrichtungen nicht aus den Augen zu verlieren.
In den nächsten Jahren werden zur Erfüllung des Rechtsanspruches bauliche Maßnahmen im Bereich der Kindertagesstätten notwendig sein. In Rheinland-Pfalz gibt es nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts einen Betreuungsbedarf an Kindertagesbetreuung von ca. 40%, den es zu decken gilt. Der Bund bietet dabei in Ergänzung eine Beteiligung der Finanzierung der zusätzlichen Plätze an. Bei den Investitionskosten sind dies zusätzlich über 580 Mio. Euro, die Betriebskosten werden ab 2013 aufwachsend bezuschusst, ab 2015 werden zusätzlich 75 Mio. Euro jährlich bereitgestellt. (red)

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