Berlin – Die Bundesregierung will das automatisierte Fahren in Deutschland mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorantreiben.
Ein entsprechender Gesetzentwurf von Ende Dezember, der der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt, soll den Einsatz der Systeme ermöglichen. Er erlaubt, dass das technische System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übernehmen kann.
Das Papier stellt erstmals die Regeln für den Einsatz solcher Fahrsysteme auf und schafft so die Bedingung für den Alltagseinsatz auf deutschen Straßen. Wichtigste Neuerung: der Mensch soll dem Papier zufolge auch beim Einsatz des Computers grundsätzlich die letzte Verantwortung behalten. Automatische Systeme müssten „jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar“ sein.
Allerdings soll die Technik ihre eigenen Grenzen erkennen und dazu in der Lage sein, „optisch, akustisch oder haptisch“ anzuzeigen , dass der Fahrer eingreifen muss. Das könnte etwa bei technischen Problemen oder bei schlechtem Wetter gelten.
Nach Angaben aus Regierungskreisen haben sich die zuständigen Ministerien für Verkehr und Justiz weitgehend über strittige Fragen auf Deutschlands Straßen geeinigt. Einige Details seien noch zu klären, heißt es weiter. Der Entwurf befinde sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, teilte das federführende Bundesverkehrsministerium dazu am Donnerstag mit.
Die Politik will Insassen eines automatisierten Autos mit diesen Vorschriften dazu bringen, sich nicht völlig vom Verkehrsgeschehen abzuwenden und etwa andere Plätze im Auto einzunehmen als den Fahrersitz. Es gebe zwar „Fahrphasen, in denen das System das Fahrzeug steuere“, heißt es in dem Entwurf weiter. Beim „hoch- und vollautomatisierten Fahren könne aber auf einen Fahrzeugführer nicht ganz verzichtet werden“.
Laut Gesetzentwurf sollen die Fahrzeuge künftig mit einer sogenannten Blackbox ausgestattet sein. Sie soll Daten von der Fahrt aufzeichnen. Aus ihnen ließe sich dann nach einem Unfall im Idealfall rekonstruieren, ob im Moment des Zusammenstoßes der Mensch oder die Maschine das Auto gelenkt – und ob das System fehlerfrei funktioniert hat. Diese Daten seien „zuständigen Behörden auf deren Verlangen zu übermitteln“.
Trägt der Hersteller die Schuld, kann er künftig stärker zur Kasse gebeten werden als bisher. Die Haftungshöchstgrenze wird „mangels vorhandener Erfahrungen“ mit automatischen Fahrfunktionen von fünf auf zehn Millionen Euro erhöht.
Bereits Anfang des kommenden Jahres sollen Verbände gehört und der Entwurf ins Kabinett eingebracht werden. Doch im Bundestag könnten neue Diskussionen aufkommen. „Autofahrer können nicht für Fehler der Technik haften, wenn diese das Auto steuert“, sagt SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. „Wir brauchen eine ernsthafte Debatte, was die Technik bereits kann und wann noch die Fahrer die Verantwortung tragen.“ (dts Nachrichtenagentur)
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