
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die Bundesregierung will es nationalsozialistisch Verfolgten und ihren Nachfahren mit Hilfe von zwei Erlassen erleichtern, in Deutschland eingebürgert zu werden. Dabei geht es vor allem um Nachkommen von deutschen Juden, die vor nationalsozialistischer Verfolgung aus Deutschland geflohen sind.
Laut den beiden Erlassen, werden die Bedingungen zur Einbürgerung für drei Gruppen gelockert. Dies sind erstens Abkömmlinge von deutschen Staatsangehörigen, die ihre Staatsangehörigkeit im Zusammenhang mit anderen NS-Verfolgungsmaßnahmen als dem Entzug verloren haben – also etwa jene, die aus Deutschland flohen und später die Staatsangehörigkeit des Asyllands annahmen.
Auch geht es zweitens um die Gruppe derjenigen, die aufgrund von früheren geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlungen vom Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen wurden. Dies betrifft beispielsweise eheliche Kinder von zwangsausgebürgerten deutschen Frauen und ausländischen Vätern, die vor dem 31. März 1953 geboren wurden. Bis dahin konnte die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den Vater vererbt werden.
Drittens werden Abkömmlinge früherer deutscher Staatsangehöriger, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 geboren wurden, von dem Ministeriumserlass erfasst.
Voraussetzungen für die Möglichkeit der Einbürgerung sind laut Erlass „einfache deutsche Sprachkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“. Diese werden durch die jeweilige Auslandsvertretung festgestellt, dabei wird „eine wohlwollende Handhabung“ zugrunde gelegt. Gebühren werden für die Anträge nicht erhoben, eine doppelte Staatsbürgerschaft wird hingenommen.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), bezeichnet die Erlasse in der „Welt“ als „historisch verantwortungsvoll und menschlich richtig“. Das Vorgehen im Erlasswege sei „der schnellste, flexibelste und damit gerade für die Betroffenen effektivste Weg, um die Einbürgerung zu erlangen“.
Die Betroffenengruppe „Article 116 Exclusions Group“ forderte hingegen einen neuen Paragrafen im Staatsangehörigkeitsgesetz. „Erleichterte Bedingungen für eine Ermessenseinbürgerung sind zwar hilfreich, aber eine ernste und echte Lösung des Problems kann nur eine Gesetzesänderung sein. Nur so wird den Betroffenen Rechtssicherheit geboten“, sagte der Sprecher der Gruppe, Nick Courtman, der „Welt“. „Die Bearbeitungszeit der Anträge liegt schon jetzt bei zwei bis drei Jahren und wird durch vermehrte Anträge weiter steigen. Von einer schnellen und flexiblen Lösung kann daher keine Rede sein.“ (dts Nachrichtenagentur)
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Das kleine Einmaleins sagt mir, dass „Opfer des NS-Terrors“ heute mehrheitlich entweder bereits verstorben sind oder jenseits der 90 Jahre altesein dürften. Es geht hier also um den Wahn einer Erbschuld über Generationen hinweg. Der deutsche Staatsbürger wird hier nämlich für seine Abstammung bestraft!
Etwas, das man bei jedem anderen Volk mit Recht als Diskriminierung bezeichnen würde!