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Berlin – Die Bundesregierung möchte die Rechte der Nutzer von sozialen Netzwerken stärken.
An diesem Mittwoch will das Kabinett deshalb ein „Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ beschließen: „Die Notwendigkeit der Bekämpfung strafbarer Hassrede im Internet“ sei „von unveränderter Aktualität“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Bürger dürften erwarten, dass auch im Internet „strafbare Angriffe wie Volksverhetzungen oder Bedrohungen nicht tatenlos hinzunehmen sind“.
Das 2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe sich zwar grundsätzlich bewährt. Die bisherigen Praxiserfahrungen zeigten aber gleichwohl, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten, heißt es in dem Entwurf weiter.
Wenn ein eigener Beitrag in einem sozialen Netzwerk gelöscht wird oder ein als rechtswidrig gemeldeter fremder Beitrag nicht gelöscht wird, könnten Nutzer deshalb künftig vom sozialen Netzwerk eine Überprüfung dieser Entscheidung verlangen. Das Ergebnis dieser Überprüfung müsse das soziale Netzwerk gegenüber dem Nutzer individuell begründen.
Außerdem soll das Übermitteln von Beschwerden vereinfacht werden. Bisher sind häufig komplizierte Klickwege nötig, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Das will die Bundesregierung nicht mehr hinnehmen.
Mit dem neuen Gesetz sollen zudem unparteiische Schlichtungsstellen ermöglicht werden. Mithilfe derartiger privater Stellen könnten Konflikte zwischen Nutzern und sozialen Netzwerken auch außergerichtlich beigelegt werden. In der Begründung des Gesetzes heißt es, derartige Schlichtungsstellen dürften den Beteiligten „keine verbindliche Lösung der Streitigkeit auferlegen oder deren gerichtlichen Rechtsschutz einschränken“. Die Schlichtung solle ein einfaches und niederschwelliges Angebot an die Beteiligten darstellen, das diese mit geringem Aufwand nutzen können sollen.
Das neue Gesetz sieht auch zusätzliche Anforderungen an die Transparenzberichte vor. Künftig sollten die Netzwerke deshalb auch Auskunft darüber geben, inwiefern automatisierte Verfahren zum Auffinden und Löschen rechtswidriger Inhalte genutzt werden – und wie viele gelöschte Inhalte nach Beschwerden und erneuter Prüfung wieder eingestellt wurden, heißt es in dem Entwurf. (dts Nachrichtenagentur)

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