Montag 12.Oktober 2026

BGH stärkt Rechte der Mieter bei Wohnungsrenovierung

18. März 2015 | Kategorie: Nachrichten, Recht

Foto: dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe  – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Mieter bei der Wohnungsrenovierung gestärkt.

Klauseln, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegen, sind unwirksam, urteilte der BGH am 18. März.

Solche Klauseln verpflichteten den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und führe dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste als er sie selbst vom Vermieter erhalten habe.

Zusätzlich entschied das Gericht, dass ein Anspruch auf eine anteilige Übernahme der Renovierungskosten beim Auszug nach einer Quotenabgeltungsklausel nicht besteht. (dts Nachrichtenagentur)

Gefällt Ihnen unsere Zeitung?

Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.

⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen