
Foto: dts Nachrichtenagentur
Frankfurt am Main/Koblenz/Saarbrücken – Beim diesjährigen Jahreswechsel gehört neben einem erhöhten Kräfteansatz auch die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Frankfurt am Main und in Saarbrücken zum Sicherheitskonzept der Bundespolizeidirektion Koblenz. Das teilte die Behörde mit.
Konkret erklärt die Bundespolizeidirektion Koblenz den Hauptbahnhof Frankfurt am Main, die Haltestellen der S-Bahnsteige Konstablerwache, Hauptwache, den Bahnhof Frankfurt-Höchst sowie die, zwischen diesen Haltestellen verkehrenden S-Bahnen und Züge in der Zeit vom 31. Dezember 2018, 12 Uhr bis zum 1. Januar 2019, 9 Uhr, zur Waffenverbotszone.
Im Zeitraum vom 31. Dezember 2018, 18 Uhr bis zum 1. Januar 2019, 6 Uhr, erklärt die Bundespolizei den Hauptbahnhof Saarbrücken ebenfalls zur Waffenverbotszone.
Mit der Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei, die Sicherheit der Reisenden und der Besucher von Veranstaltungen aktiv zu erhöhen. Das Mitführverbot gilt für alle Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Zum Schutz der Bürger will die Bundespolizei verstärkt Kontrollen durchführen. Bei einem Verstoß gegen das Mitführverbot von Waffen droht dem Betroffenen ein Zwangsgeld von 250 Euro. Ausgenommen von diesem Verbot sind Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr, der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben und Handwerker.
Grund für die Einrichtung der Waffenverbotszonen ist die hohe Anzahl von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen, bei denen Waffen – insbesondere Messer – zum Einsatz kamen oder mitgeführt wurden. Gerade zum Jahreswechsel kam es in den vergangenen Jahren ian den betroffenen Bahnhöfe und Bahnlinien zu einer Vielzahl von Gewaltdelikten. Ein Großteil der festgestellten Täter war alkoholisiert. (red/pol)
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Bahnhöfe verwandeln sich in Kriegszonen in denen zu Weihnachten der Waffenstillstand ausgerufen wird.
Währendessen teilt uns der „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration (SVR)“ folgendes mit: „eine Nettozuwanderung von insgesamt 400.000 Personen nötig. Ein Großteil hiervon wird aus Drittstaaten kommen müssen, da das innereuropäische Zuwanderungspotenzial begrenzt ist.“
Quelle: Die Welt
Irrenhaus Deutschland!
Versteh ich das Richtig, dass der Schreinermeister von nebenan oder der Gas-Wasser Installateur mit ner Schusswaffe herumlaufen darf?
Es geht auch um „Stoß- und Stichwaffen“. Wie wir alle ja wissen, kommt es fast täglich unter Schreinerlehrlingen zu Stechereien in der Werkstatt. Die Tatwerkzeuge: Stechbeitel (sic!). Natürlich, mit Stechbeitel lässt sich prima stechen. Und mit Bankhobeln kann man reihenweise Mitmenschen erschlagen. Das glauben Sie nicht? Gehen Sie mal in die nächste Schreinerei und erzählen von der Gefährlichkeit der Schreinerwerkzeuge – Sie werden schon sehen, was dann mit Ihnen passiert. 😉
Nein, das verstehst du falsch.
Hör auf hier rumzudutzen
Dutzidutzi fredileinchen