
Auf Landstraßen gibt es oft nur schnellen Wildwechsel.
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin – Die Bundesnetzagentur will unter dem Druck von Regierung und Parlament die Auflagen für die Versteigerung der neuen 5G-Mobilfunkfrequenzen weiter verschärfen.
Wie der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sollen die mitbietenden Telekom-Unternehmen verpflichtet werden, auch an Landstraßen ein schnelles Mobilfunknetz anzubieten.
In der bisherigen Planung hatte die Netzagentur darauf noch ausdrücklich verzichtet, weil „die hiermit verbundenen Ausbaukosten außer Verhältnis“ stünden, wie es im bisherigen Entwurf der Auktionsbedingungen hieß.
Allein für die Versorgung der Landstraßen mit dem derzeit schnellsten Standard LTE müssten die Betreiber je nach ihrer bisherigen Funkmastenausstattung zwischen 895 Millionen Euro und drei Milliarden Euro zusätzlich kalkulieren, haben Gutachter in einer Studie für die Netzagentur ausgerechnet, berichtet der „Spiegel“ weiter.
Zuletzt hatte Innenminister Horst Seehofer (CSU) einen „gleichwertigen Ausbau ländlicher und urbaner Regionen“ gefordert.
Die Telekom-Unternehmen hatten bereits die bisherigen Auflagen als zu weitgehend und teuer kritisiert. Die Behörde will auch zusätzliche Anreize für die gewünschte Kooperation von Bietern in weniger lukrativen Gebieten schaffen: Sie sollen dafür sorgen, dass in ländlichen Regionen mit weniger potenziellen Kunden nur ein Anbieter Masten baut und gegen Gebühren die Kunden der anderen mitversorgt, um den ineffizienten Doppel- oder Dreifachausbau der Netze zu verhindern.
Auch bei der Bezahlung der Frequenzen selbst will die Regierung den Telekom-Konzernen entgegenkommen: Sie werden die vom Bund erhofften Milliarden wohl nicht auf einen Schlag zahlen müssen, sondern können sie über mehrere Jahre abstottern, damit Mittel für den politisch gewünschten schnellen Netzausbau frei werden. (dts Nachrichtenagentur)

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