Berlin – Im Fall des toten Terrorverdächtigen Jaber Albakr gibt es laut Generalbundesanwaltschaft bisher keine „ausreichenden gerichtsverwertbaren Bezüge zum IS“.
Der Syrer, der sich am Mittwoch in der Untersuchungshaft in Leipzig das Leben genommen hatte, wollte nach Ansicht der Ermittler in der vergangenen Woche einen Sprengstoffanschlag auf einen Berliner Flughafen verüben.
Die Ermittler gehen davon aus, dass er während einer Berlin-Reise in der zweiten Septemberhälfte den Flughafen Berlin-Schönefeld oder den Flughafen Berlin-Tegel ausgekundschaftet hat. Um seiner Berlin-Reise auf die Spur zu kommen, seien Bahnfahrkarten, die in den Sachen des Terrorverdächtigen gefunden worden seien, entscheidend gewesen.
Ende August war Albakr von der Türkei kommend auf dem Flughafen Leipzig gelandet: Nach Aussagen der Ermittler habe er damals seinen Anschlagsplan „in der Tasche“ gehabt, schreibt die F.A.S.
Unterdessen gehe die Bundesanwaltschaft weiter von einem dringenden Tatverdacht gegen den 33 Jahre Syrer Khalil A. aus. Sie werfe ihm Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Khalil A. sei Mieter der Wohnung in Chemnitz gewesen, in der Albakr eineinhalb Kilogramm hochwirksamen Sprengstoffs lagerte. Er sitzt seit dem vergangenen Wochenende in Untersuchungshaft. (dts Nachrichtenagentur)
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