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Vorwürfe an sächsische Sicherheitsbehörden im Fall Albakr

28. Januar 2017 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Jaber Albakr ist tot. Die Familie geht vor Gericht. Quelle: lka, Polizei Sachsen

Jaber Albakr hatte sich in seiner Zelle erhängt. Die Familie geht vor Gericht.
Quelle: lka, Polizei Sachsen

Dresden  – Fehleinschätzungen, Kommunikationsprobleme und persönliche Fehler haben zu den Pannen bei der missglückten Festnahme des mutmaßlichen IS-Terroristen Jaber Albakr im Oktober 2016 in Chemnitz geführt.

Zu dem Schluss kommt eine Expertenkommission unter Leitung des einstigen Bundesverfassungsrichters Herbert Landau. So sei das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen weder „strukturell noch personell für einen derartigen Einsatz gerüstet“ gewesen, heißt es in dem vertraulichen Abschlussbericht für die sächsische Staatsregierung.

Obwohl laut Bundeskriminalamt von Albakr eine „konkrete Gefahr für Leib und Leben von Zivilpersonen“ ausging und das Amt die Gefährdungslage so hoch wie niemals zuvor eingestuft hatte, sah der verantwortliche Polizeiführer keine „Gefahr eines Anschlags“, sondern stufte den Einsatz lediglich als „Festnahme eines mit Sprengstoff bewaffneten Tatverdächtigen“ ein.

Einem „Spiegel“-Bericht zufolge hätte das LKA „nachdrücklicher um Unterstützung“ durch Polizeikräfte aus Bund und Ländern bitten können. „Dies hätte allerdings vorausgesetzt, dass man bei den sächsischen Sicherheitsbehörden die Lage zutreffend beurteilt hätte, was erkennbar nicht der Fall war.“

Das LKA Berlin hatte den sächsischen Kollegen am Abend vor dem Einsatz, „zwei mobile Einheiten zur Unterstützung“ angeboten. Die Sachsen lehnten ab. (dts Nachrichtenagentur)

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