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Berlin – Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich auf einen harten Lockdown verständigt. Dieser soll spätestens ab Mittwoch in Kraft treten, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag mit.
Weite Teile des Einzelhandels sollen demnach schließen. Ausnahmen soll es für den Einzelhandel mit Lebensmitteln und „ähnlichen dringenden Waren des täglichen Bedarfs“ geben. „Es wird auch darauf geachtet, dass der Verkauf von Nicht-Lebensmittelprodukten im Lebensmittel-Einzelhandel nicht ausgeweitet wird“, fügte die Kanzlerin hinzu.
Details
Zunächst bis zum 10. Januar sollen weite Teile des Einzelhandels schließen. Ausnahme gelten für den Einzelhandel sowie Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, den Weihnachtsbaumverkauf sowie den Großhandel.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden ebenfalls geschlossen. Schulen sollen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Eine Notfallbetreuung werde sichergestellt, heißt es in dem Beschlusspapier. Zudem werde Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen sollen gesonderte Regelungen möglich sein. In Kindertagesstätten soll analog zu den Schulen verfahren werden.
Aus dem Beschlusspapier geht auch hervor, dass vom 16. Dezember bis zum 10. Januar der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum generell untersagt wird. Verstöße sollen mit einem Bußgeld belegt werden.
Niedrigerer Inzidenzwert angestrebt
Eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse verhindert werden, sagte Merkel zur Begründung des Beschlusses. „Ziel bleibt, dass die Kontaktnachverfolgung wieder möglich wird.“ Dafür brauche man eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner oder weniger.
Die neuen Regelungen sollen zunächst bis zum 10. Januar gelten. Anfang Januar werde man über das weitere Vorgehen beraten. Wie es dann weitergehe, könne man noch nicht sagen, so Merkel.
Mit dem Beschluss ziehen die anderen Länder mit Sachsen gleich, wo bereits ab Montag Schulen, Kindergärten, Horte und Teile des Einzelhandels geschlossen werden. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen werden in den einzelnen Bundesländern in der Form von Verordnungen umgesetzt. Dabei gibt es in der Regel im Detail kleinere Abweichungen. (dts Nachrichtenagentur)

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