
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Vor dem Hintergrund des ab Mittwoch geltenden harten Lockdowns in Deutschland erweitert der Bund die Corona-Finanzhilfen für Unternehmen.
Konkret stehe die „verbesserte Überbrückungshilfe III“ bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, heißt es in dem Beschlusspapier der Bund-Länder-Runde vom Sonntag. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leiste der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern, hieß es. Bisher lag der Höchstbetrag bei 200.000 Euro.
Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen möglich gemacht werden.
Mit dem Lockdown-Beschluss sei es verbunden, allen beizustehen, die Hilfe brauchen, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Sonntagmittag in Berlin. Es werde daher eine „sehr umfassende Überbrückungshilfe“ geben. „Wenn es zu einer vollen Schließung für einen ganzen Monat kommt, rechnen wir mit Ausgaben knapp über elf Milliarden Euro für einen Monat“, fügte der Vizekanzler hinzu. Diese sei absolut richtig, da es um Existenzen gehe, so Scholz.
Zuvor hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder auf einen harten Lockdown ab Mittwoch geeinigt. Zunächst bis zum 10. Januar sollen weite Teile des Einzelhandels schließen. Ausnahme gelten für den Einzelhandel sowie Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, den Weihnachtsbaumverkauf sowie den Großhandel.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden ebenfalls geschlossen. Schulen sollen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Eine Notfallbetreuung werde sichergestellt, heißt es in dem Beschlusspapier. Zudem werde Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen sollen gesonderte Regelungen möglich sein. In Kindertagesstätten soll analog zu den Schulen verfahren werden. Aus dem Beschlusspapier geht auch hervor, dass vom 16. Dezember bis zum 10. Januar der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum generell untersagt wird. Verstöße sollen mit einem Bußgeld belegt werden.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder wollen am 5. Januar erneut über die Corona-Lage beraten. Dann soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. (dts Nachrichtenagentur)
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