Donnerstag, 10. Oktober 2024

Beirat für Migration und Integration: Kandidaten im Landkreis Germersheim gesucht

21. September 2024 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Ziya Yüksel, aktuell Vorsitzender des Beirats für Migration und Integration im Kreis Germersheim.
Foto: v. privat

Kreis Germersheim – Am 10. November 2024 finden in Rheinland-Pfalz zum siebten Mal die Wahlen der kommunalen Beiräte für Migration und Integration (BMI) statt. Die Wahlen bieten die Chance, aktiv an der Gestaltung der lokalen Politik und des gesellschaftlichen Zusammenlebens teilzuhaben. Auch in Landkreis Germersheim wird ein neuer Beirat gewählt.

Der Beirat für Migration und Integration vertritt die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund in der jeweiligen Kommune. Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler betonen die Bedeutung dieser Wahlen: „Nutzen Sie die Chance, sich aktiv in unsere Demokratie einzubringen.“

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet bereits am 23. September 2024. Wer noch für den Beirat kandidieren möchte, sollte daher jetzt seine Kandidatur einreichen.

Die erforderlichen Informationen und notwendigen Formulare sind bei der Kreisverwaltung Germersheim (17er Straße 1, Zimmer 3.03, 76726 Germersheim erhältlich. Bewerber benötigen eine Bescheinigung der Wählbarkeit, erhältlich im Wahlamt der Kommune, in der man gemeldet ist. Vordrucke gibt es bei der Kreisverwaltung.

Zur Kandidatur berechtigt sind alle Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und drei Monate mit Erstwohnsitz im Landkreis Germersheim gemeldet sind.

Wahlberechtigt sind zudem:

  1. Ausländische oder staatenlose Einwohner,
  2. Personen mit Migrationshintergrund, einschließlich:
    a) Eingebürgerte Deutsche,
    b) Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler,
    c) Deutsche mit mindestens einem ausländischen Elternteil,
    d) Doppelstaatler,
  3. Kinder der oben genannten Gruppen.

Die Wahlberechtigten müssen zusätzlich folgende Kriterien erfüllen:

– Mindestalter von 16 Jahren am Wahltag,
– Seit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz in der jeweiligen Kommune,
– Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Die Wahlunterlagen werden in der Regel automatisch an ausländische Staatsangehörige, Doppelstaatler und Staatenlose verschickt. Diese Gruppen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie die genannten Kriterien erfüllen. Andere Gruppen, wie Eingebürgerte, Spätaussiedler und deren Familienangehörige, müssen einen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Diese Anträge können bis kurz vor der Wahl eingereicht werden.

Infoveranstaltung am Sonntag

Am Sonntag, 22.09.24 (15 bis 17 Uhr) findet in der Kreisaula der BBS Germersheim (Paradeplatz 8) eine Informationsveranstaltung statt, bei der sich Interessierte informieren und Wahlunterlagen mitnehmen können. Kandidierende werden dort die Gelegenheit bekommen sich vorzustellen. Die öffentliche Veranstaltung wird mit musikalischen Beiträgen abgerundet.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landkreises Germersheim. Fragen zur Wahl beantwortet der Landesverband der Beiräte für Migration und Integration (AGARP) unter 06131/638435 oder per E-Mail an agarp@agarp.de.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen