Bei Verstößen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung: Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße begrüßen landesweit einheitlichen Bußgeldkatalog

27. März 2020 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Landau

Ein Spaziergang mit Hund ist erlaubt.
Archivfoto: Pfalz-Express

SÜW/LD. „Social Distancing“ lautet das Gebot der Stunde. Fachleute sind sich einig, dass die Ausbreitung des gefährlichen Corona-Virus durch die Zurücknahme sozialer Kontakte so verlangsamt werden kann, dass das Gesundheitssystem in Deutschland in der Lage ist, die Pandemie zu bewältigen.

Die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße begrüßen, dass das Land Rheinland-Pfalz nun einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die seit Dienstag dieser Woche geltende, landesweite Corona-Bekämpfungsverordnung vorgelegt hat.

Stadt und Landkreis hatten sich zuvor für eine einheitliche Regelung für die Kommunen in Rheinland-Pfalz ausgesprochen – zuletzt in einem Brief von Landaus Ordnungsdezernent Lukas Hartmann an Innenminister Roger Lewentz, in dem Hartmann auch auf den aktuell in Stadt und Kreis angewandten Bußgeldkatalog nach dem Vorbild des Landes Nordrhein-Westfalen verwies.

„Das landesweit geltende Kontaktverbot, dem ja eine individuelle und ganz ähnliche südpfälzische Regelung unmittelbar vorausging, ist bei den Menschen in der Stadt Landau und im Landkreis Südliche Weinstraße angekommen“, sind sich OB Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt und Hartmann einig.

„Ausnahmen bestätigen aber die Regel und gerade wenn die Temperaturen jetzt wieder wärmer werden, steht zu befürchten, dass von einigen Uneinsichtigen gegen die Verbote verstoßen wird.

Aus diesem Grund begrüßen wir den nun vorliegenden, landesweit einheitlichen Bußgeldkatalog, um die Einhaltung der vom Land beschlossenen Rahmenbedingungen überwachen zu können.“

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