
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Leitsätze für syrische Flüchtlinge geändert und gewährt diesen zum Teilen nur noch das „nationale Abschiebungsverbot“. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfe bei jedem Asylantrag „unabhängig vom Herkunftsland im Einzelfall sorgfältig, inwieweit die Voraussetzungen für einen Schutzstatus vorliegen“, sagte ein BAMF-Sprecher dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Hinsichtlich des Herkunftslandes Syrien hat das Bundesamt zuletzt Mitte März 2019 die internen Leitsätze aktualisiert.“ Zum Inhalt der Leitsätze könne „keine Auskunft gegeben“ werden, so der Sprecher. Denn sie seien „als VS-NfD eingestuft“ – also als vertraulich und nur für den Dienstgebrauch. Eine abschließende Billigung durch die Leitung des Bundesinnenministeriums sei noch nicht erfolgt, „da die fachliche Prüfung der Leitsätze noch fortdauert“.
Nach Informationen des RND wird aber schon nach den neuen L eitsätzen entschieden. Diese Entscheidungen gehen davon aus, dass nicht allen syrischen Flüchtlingen automatisch Gewalt droht, sondern dass es im Land Zonen unterschiedlicher Sicherheit gibt. Daraus folgt, dass die Flüchtlinge nicht mehr automatisch den subsidiären Schutz bekommen, der oft für drei Jahre gewährt wird und verlängert werden kann. Alternativ gibt es nun auch das nationale Abschiebungsverbot, welches dem Status der Duldung eines nicht anerkannten Flüchtlings nahe kommt, lediglich ein Jahr beträgt und dem Betroffenen von vornherein signalisiert, dass er nicht auf Dauer in Deutschland bleiben kann.
Dieser neue Status rangiert an vierter Stelle, hinter einem positiven Asylbescheid, dem Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention und dem subsidiären Schutz, den Syrer bisher meist bekamen. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Luise Amtsberg, kritisierte das. „Ich kenne niemanden vor Ort, der sagt, dass Syrien wieder sicher ist“, sagte sie dem RND. Die neue Anerkennungspraxis des BAMF werde deshalb „wieder vor die Gerichte gehen“ und „dort zu strukturellen Belastungen führen“.
Dass das BAMF bereits nach den neuen Leitsätzen entscheide, obwohl das Innenministerium noch gar nicht darüber befunden habe, sei „ein starkes Stück“, so Amtsberg. „Das Ministerium hat die Kontrolle verloren.“ Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist von den neuen Leitsätzen noch nicht überzeugt. Als er bei einem Treffen der Innenpolitiker von Union und SPD vor zwei Wochen davon erfuhr, soll er nach Angaben aus Koalitionskreisen erklärt haben, dass das so nicht gehe. Dies sei ein Fall fürs Kabinett. (dts Nachrichtenagentur)
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