
Foto: dts Nachrichtenagentur
Nürnberg – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erkennt nur noch verschwindend wenige syrische Asylbewerber als schutzberechtigt an.
Im Oktober entschied das Amt über 3.134 Asylverfahren von Syrern, nur 0,8 Prozent davon erhielten einen Schutztitel, wie das Amt der „Welt am Sonntag“ mitteilte. Einer erhielt demnach Asyl nach dem Grundgesetz, zehn bekamen Flüchtlingsschutz, neun einen subsidiären Schutz und sechs den Abschiebungsschutz.
Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hatte das Bamf die Verfahren der Syrer abgesehen von Straftätern zunächst ausgesetzt. Seit Ende September wird wieder über die Anträge von jungen, arbeitsfähigen und allein reisenden Männern entschieden und zusätzlich auch über sonstige Bewerber, wenn ihr Antrag schon länger als 21 Monate zurückliegt. Die Behörde teilte weiter mit, dass seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bis Ende Oktober 2.869 Syrer per Rückkehrförderung des Bundes in ihre Heimat ausgereist seien.
Mit Blick auf mögliche Abschiebungen nach Syrien sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), der Sonntagszeitung: „Ich gehe davon aus, dass sich aktuelle Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, nach Syrien abzuschieben, auf Straftäter und Gefährder beschränken.
Das ist so im Koalitionsvertrag vereinbart.“ Die Diskussion über Abschiebungen beziehe sich „also auf eine sehr geringe dreistellige Zahl syrischer Staatsangehöriger, die überhaupt vollziehbar ausreisepflichtig sind“. Die allermeisten Syrer lebten seit Jahren rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland und seien „gut integriert“, so die Meinung der Politikerin.
Deutlich mehr Rückführungen fordern hingegen Unionspolitiker. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte, die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe „völlig zu Recht den temporären Charakter der Aufnahme von Syrern herausgestellt“.
Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) sagte, dass Syrer natürlich selbst ihr Land wieder aufbauen müssten. Wer integriert sei, könne „gern bleiben“. Die freiwillige Rückkehr aber sollte gefördert werden. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, nach Syrien abzuschieben, „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“. (dts Nachrichtenagentur)
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